Appellationis Auseinandersetzung um Tabakverkauf
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(1) 2965
Wismar S 97 (W S 3 n. 97)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1676-1684) 19.07.1684-05.05.1686
Kläger: (2) Andreas Schütze, Tabakshändler und Wollkämmer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie die Kramerkompanie
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Kl. ist von Bekl. der Kleinhandel mit Tabak verboten worden, der als freier bürgerlicher Nahrungserwerb jedem freisteht und den er seit Jahren ausgeübt hat. Deshalb appelliert Kl. an das Tribunal und bittet, das Ratsgerichtsurteil zu kassieren. Am 31.10.1684 erläßt das Tribunal ein Reskript an den Rat, dem Kl. dieselben Rechte einzuräumen, wie sie von anderen genutzt wurden und werden. Am 18.02.1685 beschwert sich Kl. darüber, daß ihm die Kohlenmesser im Auftrag des Gewetts Tabak und Wolle weggenommen und ihm den Tabaksverkauf erneut verboten haben und bittet, sie zur Rückgabe anzuweisen. Zudem sollen die Bürgerworthalter angewiesen werden, ihm in seinem Rechtsstreit zu assistieren. Das Tribunal erläßt entsprechende Mandate am 20.02., am 14.03. rechtfertigt der Rat sein Vorgehen, da der Tabakhandel den Gewürzkrämern zustünde und deren Geschäfte zu schützen seien und bittet das Tribunal, Kl. abzuweisen. Das Tribunal fordert Kl. am 17.03. zur Antwort auf. Am 15.03. lehnen die Bürgerworthalter eine Unterstützung des Kl.s ab, da er Stadtprivilegien verletze. Kl. streitet am 07.05. gegen das angeblich alleinige Recht der Gewürzhändler und Krämer auf Tabakhandel und bittet, ihn in seinem Handel zu schützen. Das Tribunal fordert die Gegenseite am 18.05. zur Stellungnahme auf, nach erneuter Bitte des Kl.s vom 11.06. beauftragt es Protonotar Westphal mit dem Zeugenverhör. Am 03.07. besteht die Kramerkompanie auf ihrem Recht, das sie umfassend begründet und bittet das Tribunal, sie beim Tabakshandel zu schützen, am 09.07. assistieren Bürgermeister und Rat. Am 18.09.1685 berichtet Westphal über seine Kommission. Am 18.01.1686 lädt das Tribunal auf den 09.02. zum gütlichen Vergleich der Parteien ein, bei dem sie sich nach erneuter Verhandlung innerhalb der Kramerkompanie darauf einigen, daß Kl. jährlich 400 Pfund Tabak verkaufen darf. Kl. meldet am 09.03., daß der als Vergleichsperson genannte Krämer Johann Rudolph Eckert monatlich 100 bis 300 Pfund Tabak verkaufe und erbittet für sich eine Genehmigung für dieselbe Menge. Das Tribunal stellt am 19.03. klar, daß Kl. soviel verkaufen dürfe wie Eckert im vergangenen Jahr und bestätigt diesen Vergleich. Am 27.04. wehrt sich die Kramerkompanie gegen die Unterstellung, daß Eckert diese Menge an Tabak verkaufen würde und bittet um Festlegung der Kl. erlaubten Menge Tabaks. Das Tribunal bestätigt am 04.05.1686 sein Urteil vom 19.03.1686.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1684 2. Tribunal 1684-1686
Prozessbeilagen: (7) Suppliken Schützes an Rat (o.D.); von Notar Johannes Schacht aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung von Ernst Hase, Anna Kenckel, Peter Schönfeld, Lorenz Larsen vom 05.03.1683; von Notar Heino Meier aufgenommene Zeugenbefragung von Gottfried Schullehr und Michel Plogge vom 20.04.1683; Ratsgerichtsurteile vom 07.05.1683; von Notar Christoph Koch aufgenommene Appellation vom 04.07.1684; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1684; von Notar Gottfried Pfertzscher aufgenommene Anzeige vom 14.02.1685; Schreiben der Kramerkompanie an den Wismarer Rat (o.D.); Gewettsprotokolle vom 14.06.1676, 28.08., 18.10.1678, 15.12.1680, 15.01., 26.02. und 05.10.1681, 10.02., 24.03. und 08.08.1683, 18.06.1684; Auszug aus der Wismarer Akziseordnung und der Stadtfuhrordnung; Artikel für Zeugenbefragungen; von Notar Gottfried Pfertzscher aufgenommene Zeugenbefragung des Ernst Hase vom 20.06.1685; Aussage Johann Hörmanns, Buchhalters der Akzisekammer, vom 26.06.1685; Kommissionspapiere des Protonotars Westphal vom 18.09.1685; Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 09.02.1686; Schreiben Christian Marckwardts zu Hamburg an Kramerkompanie in Wismar vom 14.04.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Zeugenverhör des Johann Rudolf Eckert vom 09.04.1686
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie die Kramerkompanie
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Kl. ist von Bekl. der Kleinhandel mit Tabak verboten worden, der als freier bürgerlicher Nahrungserwerb jedem freisteht und den er seit Jahren ausgeübt hat. Deshalb appelliert Kl. an das Tribunal und bittet, das Ratsgerichtsurteil zu kassieren. Am 31.10.1684 erläßt das Tribunal ein Reskript an den Rat, dem Kl. dieselben Rechte einzuräumen, wie sie von anderen genutzt wurden und werden. Am 18.02.1685 beschwert sich Kl. darüber, daß ihm die Kohlenmesser im Auftrag des Gewetts Tabak und Wolle weggenommen und ihm den Tabaksverkauf erneut verboten haben und bittet, sie zur Rückgabe anzuweisen. Zudem sollen die Bürgerworthalter angewiesen werden, ihm in seinem Rechtsstreit zu assistieren. Das Tribunal erläßt entsprechende Mandate am 20.02., am 14.03. rechtfertigt der Rat sein Vorgehen, da der Tabakhandel den Gewürzkrämern zustünde und deren Geschäfte zu schützen seien und bittet das Tribunal, Kl. abzuweisen. Das Tribunal fordert Kl. am 17.03. zur Antwort auf. Am 15.03. lehnen die Bürgerworthalter eine Unterstützung des Kl.s ab, da er Stadtprivilegien verletze. Kl. streitet am 07.05. gegen das angeblich alleinige Recht der Gewürzhändler und Krämer auf Tabakhandel und bittet, ihn in seinem Handel zu schützen. Das Tribunal fordert die Gegenseite am 18.05. zur Stellungnahme auf, nach erneuter Bitte des Kl.s vom 11.06. beauftragt es Protonotar Westphal mit dem Zeugenverhör. Am 03.07. besteht die Kramerkompanie auf ihrem Recht, das sie umfassend begründet und bittet das Tribunal, sie beim Tabakshandel zu schützen, am 09.07. assistieren Bürgermeister und Rat. Am 18.09.1685 berichtet Westphal über seine Kommission. Am 18.01.1686 lädt das Tribunal auf den 09.02. zum gütlichen Vergleich der Parteien ein, bei dem sie sich nach erneuter Verhandlung innerhalb der Kramerkompanie darauf einigen, daß Kl. jährlich 400 Pfund Tabak verkaufen darf. Kl. meldet am 09.03., daß der als Vergleichsperson genannte Krämer Johann Rudolph Eckert monatlich 100 bis 300 Pfund Tabak verkaufe und erbittet für sich eine Genehmigung für dieselbe Menge. Das Tribunal stellt am 19.03. klar, daß Kl. soviel verkaufen dürfe wie Eckert im vergangenen Jahr und bestätigt diesen Vergleich. Am 27.04. wehrt sich die Kramerkompanie gegen die Unterstellung, daß Eckert diese Menge an Tabak verkaufen würde und bittet um Festlegung der Kl. erlaubten Menge Tabaks. Das Tribunal bestätigt am 04.05.1686 sein Urteil vom 19.03.1686.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1684 2. Tribunal 1684-1686
Prozessbeilagen: (7) Suppliken Schützes an Rat (o.D.); von Notar Johannes Schacht aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung von Ernst Hase, Anna Kenckel, Peter Schönfeld, Lorenz Larsen vom 05.03.1683; von Notar Heino Meier aufgenommene Zeugenbefragung von Gottfried Schullehr und Michel Plogge vom 20.04.1683; Ratsgerichtsurteile vom 07.05.1683; von Notar Christoph Koch aufgenommene Appellation vom 04.07.1684; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1684; von Notar Gottfried Pfertzscher aufgenommene Anzeige vom 14.02.1685; Schreiben der Kramerkompanie an den Wismarer Rat (o.D.); Gewettsprotokolle vom 14.06.1676, 28.08., 18.10.1678, 15.12.1680, 15.01., 26.02. und 05.10.1681, 10.02., 24.03. und 08.08.1683, 18.06.1684; Auszug aus der Wismarer Akziseordnung und der Stadtfuhrordnung; Artikel für Zeugenbefragungen; von Notar Gottfried Pfertzscher aufgenommene Zeugenbefragung des Ernst Hase vom 20.06.1685; Aussage Johann Hörmanns, Buchhalters der Akzisekammer, vom 26.06.1685; Kommissionspapiere des Protonotars Westphal vom 18.09.1685; Protokoll der Schlichtungsverhandlung vom 09.02.1686; Schreiben Christian Marckwardts zu Hamburg an Kramerkompanie in Wismar vom 14.04.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Zeugenverhör des Johann Rudolf Eckert vom 09.04.1686
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ