Andreas Memmer, Statthalter im Johanniter-Hof, und Andreas Steiner, Stiftsvikar zu Bruchsal, als Testamentsvollstrecker des Pfarrers Bernhard Geiger, beurkunden, dass sie die Schuldverschreibung vom 7. Juni 1561 an die Präsenz des Stifts Unser Lieben Frau und St. Peter und Paul zu Bruchsal verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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