Friedrich III., Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, überträgt seinem Kanzler Heinrich von Kottwitz die Vormundschaft über den Sohn Otto von dessen verstorbenen Bruder Konrad (Cunczkonis) und die Anwartschaft auf die Güter Ottos für den Fall von dessen erbenlosen Tod.

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Sächsisches Staatsarchiv
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