Cunrat Wik, gesessen zu Velwen, beurkundet seinen Vergleich mit Wilhelm von Rechberg gen. von Grüningen wegen aller Ansprüche, die letzterer zu ihm und seinem verstorbenen Vater gehabt hat. Der Aussteller verpflichtet sich aus seiner Hube zu Velwen, die sein recht Eigen ist, jährlich 5 Sch. H. und 1 Fasnachthuhn als Gült zu geben.