König Arnulf bestätigt dem Kloster Reichenau auf Bitte des Abts Hatto die von seinem Großvater Kaiser Ludwig und von seinem oheim Kaiser Karl urkundlich geschenkten Höfe Bierlingen im Nagoldgau und (Langen-) Erchingen im Thurgau mit der Auflage, dass sie niemals zu Lehen gegeben noch Dienste davon eingefordert werden dürfen, noch Gerichtspersonen ohne erlaubnis des Abts Inquisition oder Amtshandlungen vornehmen