Notiz, dass am 22.1.1484 (uff dorstag nach sand Sebastianus tag anno etc. lxxxiiii) Eberhard von Wasen, Propst zu Lorsch, Simon von Balzhofen (Symon Balßhoffer), Ritter und Burggraf zu Starkenberg, und Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Vogt zu Heidelberg, als Vertrerter des [Kurfürsten Philipps] von der Pfalz, sowie Heinrich Mosbach, Amtmann zu Auerbach (Ulverburg), und Hans von Wallbrunn (Walbronn) der Ältere als Vertreter des Landgrafen [von Hessen] gemäß dem Abschied von Seeheim die Weschnitz (bach Weschentz) besichtigt haben. Dem Pfalzgrafen seien nämlich seine Fischereirechte durch Weiden, Wehre, Fischwehre (fachen), Weiher und mehr beeinträchtigt. Beide Seiten kommen überein, dass fortan Bäume auf bzw. an dem Fluss (off der bach) nach Bedarf gehauen werden dürfen, aber kein Holz den Flusslauf behindern darf, sodass dieser frei fließen kann, und Wehre abgebrochen werden müssen. Übertretungen werden mit einem Pfund Heller Buße bestraft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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