Notiz, dass am 22.1.1484 (uff dorstag nach sand Sebastianus tag anno etc. lxxxiiii) Eberhard von Wasen, Propst zu Lorsch, Simon von Balzhofen (Symon Balßhoffer), Ritter und Burggraf zu Starkenberg, und Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Vogt zu Heidelberg, als Vertrerter des [Kurfürsten Philipps] von der Pfalz, sowie Heinrich Mosbach, Amtmann zu Auerbach (Ulverburg), und Hans von Wallbrunn (Walbronn) der Ältere als Vertreter des Landgrafen [von Hessen] gemäß dem Abschied von Seeheim die Weschnitz (bach Weschentz) besichtigt haben. Dem Pfalzgrafen seien nämlich seine Fischereirechte durch Weiden, Wehre, Fischwehre (fachen), Weiher und mehr beeinträchtigt. Beide Seiten kommen überein, dass fortan Bäume auf bzw. an dem Fluss (off der bach) nach Bedarf gehauen werden dürfen, aber kein Holz den Flusslauf behindern darf, sodass dieser frei fließen kann, und Wehre abgebrochen werden müssen. Übertretungen werden mit einem Pfund Heller Buße bestraft.
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Notiz, dass am 22.1.1484 (uff dorstag nach sand Sebastianus tag anno etc. lxxxiiii) Eberhard von Wasen, Propst zu Lorsch, Simon von Balzhofen (Symon Balßhoffer), Ritter und Burggraf zu Starkenberg, und Philipp Forstmeister von Gelnhausen, Vogt zu Heidelberg, als Vertrerter des [Kurfürsten Philipps] von der Pfalz, sowie Heinrich Mosbach, Amtmann zu Auerbach (Ulverburg), und Hans von Wallbrunn (Walbronn) der Ältere als Vertreter des Landgrafen [von Hessen] gemäß dem Abschied von Seeheim die Weschnitz (bach Weschentz) besichtigt haben. Dem Pfalzgrafen seien nämlich seine Fischereirechte durch Weiden, Wehre, Fischwehre (fachen), Weiher und mehr beeinträchtigt. Beide Seiten kommen überein, dass fortan Bäume auf bzw. an dem Fluss (off der bach) nach Bedarf gehauen werden dürfen, aber kein Holz den Flusslauf behindern darf, sodass dieser frei fließen kann, und Wehre abgebrochen werden müssen. Übertretungen werden mit einem Pfund Heller Buße bestraft.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 183
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1484 Januar 22 (Datum ut supra [= uff dorstag nach sand Sebastianus tag anno etc. lxxxiiii])
fol. 267r-267v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Von der Urkunde wurden zwei Exemplare als Kerbzettel (in kerffen wise) ausgefertigt, wovon jede Partei, nämlich der Buggraf zu Starkenberg und der Amtmann zu Auerbach, eines erhielt. Mit dem Vermerk, dass diese Entscheidung (und die vorhergehende Veranlassung, vgl. GLAK 67 Nr. 829, fol. 266v-267r (Nr. 182)) am Dienstag nach Reminiscere 1484 [=16.3.1484] dem Burggrafen [von Starkenberg], Simon [von Balzhofen] geschickt wurden.
Siegler: Von der Urkunde wurden zwei Exemplare als Kerbzettel (in kerffen wise) ausgefertigt, wovon jede Partei, nämlich der Buggraf zu Starkenberg und der Amtmann zu Auerbach, eines erhielt. Mit dem Vermerk, dass diese Entscheidung (und die vorhergehende Veranlassung, vgl. GLAK 67 Nr. 829, fol. 266v-267r (Nr. 182)) am Dienstag nach Reminiscere 1484 [=16.3.1484] dem Burggrafen [von Starkenberg], Simon [von Balzhofen] geschickt wurden.
Kopfregest: "Entscheidt zuschen dem probsten Lorsch dem burggrafen zu Starckenberg etc. eyns und Heinrich Mosßach amptman zu Ulwerburg und dem landgrafischen die bach Weschenbach antreffen anders teils zu Seheym gescheen".
Balzhofen, Simon von; Ritter, Vogt zu Heidelberg, Burggraf zu Starkenberg, Hofrichter, erw. 1454, 1494
Forstmeister von Gelnhausen, Philipp; Vogt zu Heidelberg, Hofrichter und Beisitzer am kurpf. Hofgericht, -1512
Lorsch, Eberhard, von Wasen; Propst, erw. 1465, 1484
Mosbach von Lindenfels, Heinrich; Amtmann zu Auerbach, erw. 1463, 1480
Wallbrunn, Hans d. Ä. von; Burggraf zu Alzey, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1459, 1487 tot
Seeheim : Seeheim-Jugenheim DA
Weschnitz (Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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