Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Patres Minoritis vulgo Minnenbrüdern in behueff der Broderschaft cordigerorum, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler aus den Einnahmen des Gruethauses in termino Annunciationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1649 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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