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Heinrich Brawe alias Uslar, Vizekantor der Paderborner Kirche, befiehlt dem Pfarrer in Warburg (rectori divinorum in Wartberg) die Vollstreckung seines zu Gunsten des Kl. Wormeln (religiosas puellas abbatissam et conventuales sanctimonialium in Wormelon), Kläger, gegen Albert de Roden und dessen Frau, Beklagte, ausgesprochenen Urteils auf Herausgabe einer strittigen jährlichen Rente von sechs Maltern Hafer samt zugehörigen Urkunden und Rechten, die einst von Elisabeth, Witwe Gottschalks von Haxthausen, gestiftet worden ist. Die Vollstreckung soll innerhalb von sechs Tagen nach Verkündigung des Urteilsspruchs erfolgen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an. Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo tertio quarta feria proxima post dominicam Judica etc.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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