Johann Schwesternmüller bekennt, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ihre Mühle vor der Stadt Ulm beim Judenfriedhof ("bi der Juden kirchoff") [abgegangen Bereich Bahnhofsplatz 2], die Schwesternmühle [abgegangen Bereich Neutor-/Olgastraße, nicht lokalisierbar] genannt wird, zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören noch 8 Tagwerk Wiesmahd, 0,5 Jauchert Acker und ein Garten hinter der Mühle. Er verpflichtet sich, davon der Bürgerschaft der Stadt Ulm jährlich 52 Imi Getreide, halb Dinkel und halb Roggen, zu liefern. Bei Liefersäumnissen kann die Bürgerschaft das Getreide auf Kosten des Beliehenen auf dem Markt in Ulm kaufen. Sind Reparaturen am Wehr oder am Giesbett der Mühle nötig, dann trägt der Beliehene 2/3 und die Bürgerschaft 1/3 der Kosten. Der Beliehene verpflichtet sich außerdem, den Ulmer Ledergerbern genügend Wasser für mindestens ein Rad ihrer Walkmühle zu lassen und die Mühle in gutem Bauzustand zu halten.