Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seinem Protonotar Alexander Bellendörfer und dessen Erben einen näher beschriebenen Flecken Egerte [Acker oder Brache], den er zu seinem Garten oberhalb der Kanzlei mit Mauern eingefasst hat, mitsamt dem Recht, den Weg dorthin zu benutzen. Außerdem gewährt der Pfalzgraf ihnen das Recht, einen Abfluss vom Springbrunnen der Kanzlei durch den Kanzleigarten bis hin zu Alexanders Wasserstube zu legen. Von dort mag er dem benachbarten Prediger das Wasser weiterleiten, solange es nicht zu seinem Schaden geschieht und es beim Predigtamt bleibt. Das Wasser soll sauber und nicht verunreinigt sein, wofür die Kanzleiknechte und das Gesinde sorgen sollen. Möchte der Pfalzgraf den Brunnen der Kanzlei verrücken, soll Alexander der Abfluss vom neuen Ort gleichermaßen gewährt werden.