Eucharius Ungelter zu Deisenhausen ("Teisenhawsen") [Lkr. Günzburg] verleiht Appollonia Mayer von Erbach [Alb-Donau-Kreis] seine Selde in Erbach zu Erbrecht. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten, 6 Jauchert Äcker und eine Wiese. Sie ist verpflichtet, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jedes Jahr 4,5 Imi Fesen und 4,5 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl oder dafür 6 Schilling Heller, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Die Beliehene und ihre Erben können ihr Erbrecht an der Selde verpfänden oder verkaufen. Bei Besitzerwechseln stehen Eucharius Ungelter von dem abziehenden oder verstorbenen Inhaber 1 Pfund Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.