Michel Weldin d.J. zu den Höfen (Bei Höfen, G.Gutach], in Hornberg gef. wegen böser und mutwilliger Vergehen, jedoch auf Bitten seines Vaters, seiner Freunde und Gönner freigel., verspricht, ein Jahr lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis als Wehr nur ein abgebrochenes Beimesser zu tragen, sowie die aufgelaufenen Gefängniskosten zu bezahlen, und gelobt U..