Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Margarethe, geborene von Gemmingen und Ehefrau des Ritters Stefan von Venningen, einer- sowie Friedrich von Hirschberg (Hirßberg) andererseits wegen etlicher ausstehender jährlicher Gülten, nämlich 10 Gulden. Diese ist Erkinger von Rodenstein (+), [früherer] Ehemann der Margarethe, dem Friedrich vier Jahre schuldig geblieben, woraus weitere Kosten entstanden sind. Margarethe oder ihre Erben sollen Friedrich oder dessen Erben für die Gülte und Kostenforderung 40 rheinische Gulden üblicher Landeswährung bezahlen, nämlich 20 Gulden zu St. Johannes Baptist [= 24.6.] und dann die übrigen zu St. Michael [= 29.9.]. Damit sind beide Seiten, die die Einhaltung zugesagt haben, geschlichtet.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Margarethe, geborene von Gemmingen und Ehefrau des Ritters Stefan von Venningen, einer- sowie Friedrich von Hirschberg (Hirßberg) andererseits wegen etlicher ausstehender jährlicher Gülten, nämlich 10 Gulden. Diese ist Erkinger von Rodenstein (+), [früherer] Ehemann der Margarethe, dem Friedrich vier Jahre schuldig geblieben, woraus weitere Kosten entstanden sind. Margarethe oder ihre Erben sollen Friedrich oder dessen Erben für die Gülte und Kostenforderung 40 rheinische Gulden üblicher Landeswährung bezahlen, nämlich 20 Gulden zu St. Johannes Baptist [= 24.6.] und dann die übrigen zu St. Michael [= 29.9.]. Damit sind beide Seiten, die die Einhaltung zugesagt haben, geschlichtet.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 163
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1507 März 14 (uff letare)
fol. 262r-262v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Vertrag zwischen Margrethen geborn von Gemyngen her Steffan von Veningen ritters haußfraw und Friderichen von Hirßperg".
Gemmingen, Margarethe; m. 1) Erkinger zu Rodenstein, m. 2) Stefan von Venningen, erw. 1479, 1507
Hirschberg, Friedrich von; Sohn des Arnold, 1477 minderj., erw. 1501, 1507
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Venningen zu Neidenstein, Stefan von; Ritter, ux. 1) Magdalena Nix von Hoheneck, 2) Margarethe von Gemmingen, -1531
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:16 MESZ
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