Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Margarethe, geborene von Gemmingen und Ehefrau des Ritters Stefan von Venningen, einer- sowie Friedrich von Hirschberg (Hirßberg) andererseits wegen etlicher ausstehender jährlicher Gülten, nämlich 10 Gulden. Diese ist Erkinger von Rodenstein (+), [früherer] Ehemann der Margarethe, dem Friedrich vier Jahre schuldig geblieben, woraus weitere Kosten entstanden sind. Margarethe oder ihre Erben sollen Friedrich oder dessen Erben für die Gülte und Kostenforderung 40 rheinische Gulden üblicher Landeswährung bezahlen, nämlich 20 Gulden zu St. Johannes Baptist [= 24.6.] und dann die übrigen zu St. Michael [= 29.9.]. Damit sind beide Seiten, die die Einhaltung zugesagt haben, geschlichtet.