Erbschaftsstreit um die elterlichen Erbgüter, von denen der Appellat, der sich in den Besitz des Hauses Leerodt gesetzt hat, die Hälfte beansprucht. Der Appellant weist diesen Anspruch unter Hinweis auf seinen adeligen Vorteil als älterer Bruder und auf seinen Ehevertrag von 1722 zurück. Danach sollte der adelige Vorteil am Haus Leerodt nur dann auf seinen Bruder fallen, wenn er selbst keine männlichen Erben besäße. An leerodtischen Erbgütern werden u. a. erwähnt: Rittersitz Oppen, Amelen (Ameln ?, Kr. Jülich), Schirtzel, Frohnrath (Kr. Schleiden), Hof Brüggen, Herrhof, Wallrath (Kr. Grevenbroich ?), Rurdorf (Kr. Jülich), Welz (Kr. Jülich). Berufung gegen das Dekret der Vorinstanz vom 20. April 1739, eine Kommission zur Verhandlung des Erbstreits einzurichten. Am 15. Juli 1739 urteilte die 1. Instanz, daß unter Vorbehalt des adeligen Vorteils dem jüngeren Bruder die Hälfte der elterlichen Erbgüter zustehe. Einrede des Appellaten gegen den Gerichtsstand des RKG, da eine Appellation in dieser Sache gemäß dem jül. Privileg „de non appellando“ nicht statthaft sei. Attentats- und Spolienklage des Appellaten gegen ein Urteil des Offizials von Lüttich zugunsten seines älteren Bruders.
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Erbschaftsstreit um die elterlichen Erbgüter, von denen der Appellat, der sich in den Besitz des Hauses Leerodt gesetzt hat, die Hälfte beansprucht. Der Appellant weist diesen Anspruch unter Hinweis auf seinen adeligen Vorteil als älterer Bruder und auf seinen Ehevertrag von 1722 zurück. Danach sollte der adelige Vorteil am Haus Leerodt nur dann auf seinen Bruder fallen, wenn er selbst keine männlichen Erben besäße. An leerodtischen Erbgütern werden u. a. erwähnt: Rittersitz Oppen, Amelen (Ameln ?, Kr. Jülich), Schirtzel, Frohnrath (Kr. Schleiden), Hof Brüggen, Herrhof, Wallrath (Kr. Grevenbroich ?), Rurdorf (Kr. Jülich), Welz (Kr. Jülich). Berufung gegen das Dekret der Vorinstanz vom 20. April 1739, eine Kommission zur Verhandlung des Erbstreits einzurichten. Am 15. Juli 1739 urteilte die 1. Instanz, daß unter Vorbehalt des adeligen Vorteils dem jüngeren Bruder die Hälfte der elterlichen Erbgüter zustehe. Einrede des Appellaten gegen den Gerichtsstand des RKG, da eine Appellation in dieser Sache gemäß dem jül. Privileg „de non appellando“ nicht statthaft sei. Attentats- und Spolienklage des Appellaten gegen ein Urteil des Offizials von Lüttich zugunsten seines älteren Bruders.
AA 0627, 3356 - L 225/690
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1739 - 1746 (1722 - 1746)
Enthaeltvermerke: Kläger: Freiherr Ludwig Lambert Lothar von Leerodt zu Leerodt, Amtmann zu Heinsberg, (Bekl.) Beklagter: Freiherr Johann Hugo Franz Karl von Leerodt, Domherr von Halberstadt, jüngerer Bruder des Appellanten, zu Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goy 1739 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Wilhelm Weylach 1739 - Subst.: Lic. A. F. Spoenla - Lic. Johann Melchior Deuren (für den Pfalzgrafen Karl Philipp bei Rhein) [1730] 1740 - Subst.: Lic. A. J. Stephani Prozeßart: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et inhibitorio sine clausula Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofrat (Präsident und Räte) zu Düsseldorf 1739 - 2. RKG 1739 - 1746 (1722 - 1746) Beweismittel: Ehevertrag von 1722 zwischen Ludwig Lambert Lothar von Leerodt, ältester Sohn des Franz Wolfgang Werner Joseph von Leerodt und der Maria Katharina Margaretha von dem Bongart, und Maria Franziska Johanna von Dorth zu Issum, älteste Tochter des Jakob Ludwig Zeno Friedrich von Dorth zu Issum und der Maria Klara von Hoheneck (Q 16). Insinuationsgebühren (Q 32). Inventar von den leerodtischen Weinfässern, beim Kellner Anton Weißenbourg „auf dem Büchel“ gelagert (Q 53). Beschreibung: 10,5 cm, 585 Bl., lose; Q 1 - 97, 9 Beilagen von 1739 - 1740. Einige Prozeßschriften in lateinischer Sprache. Vgl. RKG 3359 (L 228/693).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:44 MESZ