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Akten zur Ernennung und Besoldung des Kammerangestellten Clemens Joseph Steinbrech 1766-1786. Mit aufgedruckten Siegeln.
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Stadtarchiv Mainzer Zeit >> Erzstift/-bistum Mainz
1766 - 1786
Enthält: - Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Emmerich Joseph von Breidbach zu Bürresheim bekundet am 29. Juli 1766, dass Clemens Joseph Steinbrech sein Ansuchen um eine Supernumerari (überzählingen, Sonder-) Kanzlistenstelle bei der Hofkammer zu Mainz gebilligt werden soll.
- Der Mainzer Kurfürst Friedrich Carl Joseph von Erthal bekundet am 21. Juli 1775 zur Besoldung des Hofkammerkanzlisten Clemens Joseph Steinbrech
- Der Mainzer Kurfürst Friedrich Carl Joseph von Erthal bekundet am 21. Februar 1786, dass er Klemens Joseph Steinbrech zum Hofkammerregistrator ernannt hat und billigt eine Zulage von 150 Gulden an Geld und fünf Malter Korn.
- Der Mainzer Kurfürst Friedrich Carl Joseph von Erthal bekundet am 1. Juli 1786, dass der Hofkammerregistrator Klemens Joseph Steinbrech eine höhere Besoldung erhalten soll. Mit entsprechendem Besoldungsverzeichnis
9 Blätter
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.