Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinem Schultheißen zu Alzey, dass er nicht länger die Bede vom Pfarrer zu Ensheim und dem dortigen Kirchenwittum nehmen solle, da dieser diesbezüglich eine Freiheit seiner Vorfahren hat. Dies gilt, solange der Pfarrer seiner Pflicht zur Jahrzeit nachkommt, andernfalls dürfe die Bede gesetzt und genommen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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