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Ritter Friedrich von Bicken und seine Frau Grete bekunden, daß sie schon früher ihre damals zu Rymershusen ansässigen Leibeignen (godislehin und arme lude) Metze Ernstes und ihre Kinder an den (+) Landgrafen Heinrich zu Hessen verkauft, daß sie ferner die Schwester dieser Metze, die Frau des Egkel Rodin, die nach Marburg gezogen war, dem hessischen Fürsten überlassen hatten; sie versichern dies jetzt dem Junker Hermann, Landgrafen zu Hessen, aufs neue mit der Angabe, daß die Leute nichts mit der Herrschaft Solms zu tun hatten, und verzichten auf alle Ansprüche an die Frauen, ihre Kinder und gesperder (= Art, Nachkommenschaft).

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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