Der Komtur Ulrich von Nürnberg und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt verleihen Jakob Rüker und seiner Ehefrau Dorothea 3 Morgen Weinberg [in Schweinfurt] unterhalb der Weinberge der Pitanz der Deutschordenskommende in Schweinfurt als Leibgeding. Diese Weinberge wurden vorher von Dietrich Gebin, Bürger zu Schweinfurt, und seiner Ehefrau Elisabeth bewirtschaftet. Die Eheleute haben der Kommende dafür 22 rheinische Gulden bezahlt. Sie sollen der Kommende außerdem jährlich 3 Gulden Zins am 11. November ("uff sant Mertinstag") entrichten und die Weinberge in gutem Kulturzustand halten. Tun sie dies nicht, dann kann die Kommende den Ertrag der Weinberge pfänden. Nach dem Tod der Eheleute fallen die Weinberge ohne Einspruchsmöglichkeit an die Kommende zurück. Der geben ist an dem montage nach dem heiligen sonntage, so man singet in der heiligen kirchen Judica me Deus 1426. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Jakob und Dorothea Rüker