Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
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(1) 3696
Wismar W 69 (W W 2 n. 69)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
(1679-1698) 25.07.1702-25.01.1704
Kläger: (2) Agneta Sophie von Wachenfeldt, Witwe des Leutnant Evers
Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnant von Wachenfeldt
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl.in ist eine Tochter erster Ehe des Oberstleutnant Wachenfeldt und wendet sich gegen dessen Testament, in dem sie nicht berücksichtigt wird. Die ihr zugedachten 500 Rtlr Aussteuer, die sie erhalten hat, hat sie aus den Gütern ihrer verstorbenen Mutter bekommen, vom Vater hat sie bisher nichts zugeteilt bekommen und fordert dies ein. Das Tribunal teilt der Bekl. am 27.07. diese Forderung mit und fordert sie zur Erwiderung auf. Am 02.09. beschwert sich die Kl.in, daß die Bekl. das Mandat nicht befolgt und geantwortet habe und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert die Bekl. am 05.09. auf, sich innerhalb von 3 Wochen zu äußern. Am 26.10. beschwert sich die Kl.in erneut, daß die Bekl. noch nicht geantwortet habe und erreicht am 28.10. eine Mahnung an die Bekl. Am 11.12. weist die Bekl. alle Forderungen der Kl.in zurück und erklärt, die Kl.in sei komplett ausgesteuert. Das Tribunal fordert die Kl.in am 12.12.1702 zur Erwiderung auf, am 17.01.1703 erneuert die Kl.in ihre Forderungen an das Testament und beweist diese. Das Tribunal fordert die Bekl. am 18.01. zur Antwort auf. Am 06.03. beschwert sich die Kl.in, daß die Antwort noch nicht eingegangen ist und bittet um Urteil. Das Tribunal setzt der Bekl. am 07.03. erneut eine 3wöchige Frist, am 09.06. bittet die Kl.in darum, die Beweisaufnahme zu schließen und das Urteil zu sprechen. Das Tribunal setzt der Bekl. am 16.06. eine letzte 14tägige Frist. Am 10.07. bitten die Kl. um Austeilung der Akten an die Referenten, das Tribunal bewilligt dies am 13.07. Am 31.08. weist die Bekl. erneut alle Ansprüche der Kl.in zurück, das Tribunal teilt der Kl.in dies am 20.09. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 26.10.1703 wird vom Tribunal der Anspruch der Kl.in auf ihr mütterliches Erbe bestärkt, für die von der Bekl. geforderten 100 Rtlr aus dem Erbe ihres Vaters wird besserer Beweis von ihr verlangt. Am 18.01.1704 bittet die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 22.01.1704 erhält. Beide Parteien werden im Jahre 1706 durch eine Kommission des Tribunals zusammen mit den Miterben miteinander verglichen (siehe Nr. 3694).
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702-1704
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Land- und Hofgerichts Parchim in Sachen Leutnant August Otto Ewers namens seiner Ehefrau vs. Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt in pcto versprochenen Brautschatzes und anderer Prätensionen vom 07.06.1698; Ehevertrag zwischen Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt und der Katharina Kistmacher, geb. Steffens, Witwe des Bürgermeisters zu Güstrow für ihre Tochter Barbara Maria Kistmacher vom 18.06.1679; Mitteilung der Stadt Goldberg in Schlesien über die Verteilung des Erbes der Agneta Langnickol vom 30.12.1698; Aussagen des Hinrich Christian Wachenhausen, Pastor zu Grantzin, zum Erbanspruch der Kl.in vom 12.01.1698 und 31.12.1702; Schreiben Hinrich Christian Wachenhausens an Dr. David Gerdes vom 30.12.1702; Schreiben des Matthias Bernhard Piper an die Justizkanzlei Schwerin vom 11.01.1698
Beklagter: Anna Hedwig von Bülow, Witwe des Oberstleutnant von Wachenfeldt
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)
Fallbeschreibung: Die Kl.in ist eine Tochter erster Ehe des Oberstleutnant Wachenfeldt und wendet sich gegen dessen Testament, in dem sie nicht berücksichtigt wird. Die ihr zugedachten 500 Rtlr Aussteuer, die sie erhalten hat, hat sie aus den Gütern ihrer verstorbenen Mutter bekommen, vom Vater hat sie bisher nichts zugeteilt bekommen und fordert dies ein. Das Tribunal teilt der Bekl. am 27.07. diese Forderung mit und fordert sie zur Erwiderung auf. Am 02.09. beschwert sich die Kl.in, daß die Bekl. das Mandat nicht befolgt und geantwortet habe und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert die Bekl. am 05.09. auf, sich innerhalb von 3 Wochen zu äußern. Am 26.10. beschwert sich die Kl.in erneut, daß die Bekl. noch nicht geantwortet habe und erreicht am 28.10. eine Mahnung an die Bekl. Am 11.12. weist die Bekl. alle Forderungen der Kl.in zurück und erklärt, die Kl.in sei komplett ausgesteuert. Das Tribunal fordert die Kl.in am 12.12.1702 zur Erwiderung auf, am 17.01.1703 erneuert die Kl.in ihre Forderungen an das Testament und beweist diese. Das Tribunal fordert die Bekl. am 18.01. zur Antwort auf. Am 06.03. beschwert sich die Kl.in, daß die Antwort noch nicht eingegangen ist und bittet um Urteil. Das Tribunal setzt der Bekl. am 07.03. erneut eine 3wöchige Frist, am 09.06. bittet die Kl.in darum, die Beweisaufnahme zu schließen und das Urteil zu sprechen. Das Tribunal setzt der Bekl. am 16.06. eine letzte 14tägige Frist. Am 10.07. bitten die Kl. um Austeilung der Akten an die Referenten, das Tribunal bewilligt dies am 13.07. Am 31.08. weist die Bekl. erneut alle Ansprüche der Kl.in zurück, das Tribunal teilt der Kl.in dies am 20.09. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 26.10.1703 wird vom Tribunal der Anspruch der Kl.in auf ihr mütterliches Erbe bestärkt, für die von der Bekl. geforderten 100 Rtlr aus dem Erbe ihres Vaters wird besserer Beweis von ihr verlangt. Am 18.01.1704 bittet die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 22.01.1704 erhält. Beide Parteien werden im Jahre 1706 durch eine Kommission des Tribunals zusammen mit den Miterben miteinander verglichen (siehe Nr. 3694).
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702-1704
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Land- und Hofgerichts Parchim in Sachen Leutnant August Otto Ewers namens seiner Ehefrau vs. Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt in pcto versprochenen Brautschatzes und anderer Prätensionen vom 07.06.1698; Ehevertrag zwischen Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt und der Katharina Kistmacher, geb. Steffens, Witwe des Bürgermeisters zu Güstrow für ihre Tochter Barbara Maria Kistmacher vom 18.06.1679; Mitteilung der Stadt Goldberg in Schlesien über die Verteilung des Erbes der Agneta Langnickol vom 30.12.1698; Aussagen des Hinrich Christian Wachenhausen, Pastor zu Grantzin, zum Erbanspruch der Kl.in vom 12.01.1698 und 31.12.1702; Schreiben Hinrich Christian Wachenhausens an Dr. David Gerdes vom 30.12.1702; Schreiben des Matthias Bernhard Piper an die Justizkanzlei Schwerin vom 11.01.1698
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:28 AM CET