Philipp Albrecht von Liebenstein versichert neben seinem Vormund Freiherrn Johann Adam Zinsky, genannt Mose auf Jägersburg, dass er die kürzlich mit seinen Brüdern Philipp Reinhard und Philipp Konrad [II.] abgeschlossene Erbvereinigung halten und keine auf seine Minderjährigkeit zur Zeit der Vereinbarung gründenden Ausnahmeregelungen reklamieren, insbesondere keine Restitutio in integrum [Wiedereinsetzung in den vorigen Zustand] betreiben will. Ankündigung der Siegel und Unterschriften des Ausstellers und seines Vormunds.