Ritter Hans v. Trott, Marschall Kurfürst Philipps von der Pfalz, bekundet, dass er in den Streitigkeiten zwischen Ritter Otto v. Hirschhorn und Th...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1481-1507
1489 Dezember 11
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Freitag nach Unser Lieben Frauentag Concepcionis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Hans v. Trott, Marschall Kurfürst Philipps von der Pfalz, bekundet, dass er in den Streitigkeiten zwischen Ritter Otto v. Hirschhorn und Thamm v. Handschuhsheim beide Parteien zu einem gütlichen Tag geladen habe, den er als ihr beider Schwager abhalten wollte. Mit beiderseitiger Zustimmung habe er daraufhin einen Vergleich geschlossen. Danach soll Thamm das von der Pfalz lehnsrührige und von Hans v. Ruppertsberg hergekommene Niedergericht zu Ruppertsberg samt dem Mühlsee daselbst von Otto v. Hirschhorn als Afterlehen empfangen und auf seine Lösungsrechte gegenüber den Ruppertsbergern verzichten. Die Forderung des Thamm auf die Rückzahlung des Heiratsgeldes seiner verstorbenen Schwester Margarethe, die mit Otto v. Hirschhorn verheiratet war, soll von 2.000 Gulden auf 1.600 Gulden ermäßigt werden, nämlich abzüglich des Lösungsgelds von 400 Gulden, das von Otto gefordert war. Erwähnt werden außerdem Heinrich v. Handschuhsheim, verstorbener Bruder Thamms, und Ulrich v. Reckberg, Schwiegersohn der Margarethe. - Zeugen: Erhard v. Helmstadt zu Grumbach, bischöflich - speyerischer Vogt im Bruchrain, Dr. Hartmann v. Eppingen, Ordinarius zu Heidelberg, Hans v. Stettenberg, Hans Bonne, Vogt zu Weißenburg, und der Protonotar Alexander Pellendorfer (aus Ballen-dorf ?)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 87 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Hans v. Trott, Marschall Kurfürst Philipps von der Pfalz, bekundet, dass er in den Streitigkeiten zwischen Ritter Otto v. Hirschhorn und Thamm v. Handschuhsheim beide Parteien zu einem gütlichen Tag geladen habe, den er als ihr beider Schwager abhalten wollte. Mit beiderseitiger Zustimmung habe er daraufhin einen Vergleich geschlossen. Danach soll Thamm das von der Pfalz lehnsrührige und von Hans v. Ruppertsberg hergekommene Niedergericht zu Ruppertsberg samt dem Mühlsee daselbst von Otto v. Hirschhorn als Afterlehen empfangen und auf seine Lösungsrechte gegenüber den Ruppertsbergern verzichten. Die Forderung des Thamm auf die Rückzahlung des Heiratsgeldes seiner verstorbenen Schwester Margarethe, die mit Otto v. Hirschhorn verheiratet war, soll von 2.000 Gulden auf 1.600 Gulden ermäßigt werden, nämlich abzüglich des Lösungsgelds von 400 Gulden, das von Otto gefordert war. Erwähnt werden außerdem Heinrich v. Handschuhsheim, verstorbener Bruder Thamms, und Ulrich v. Reckberg, Schwiegersohn der Margarethe. - Zeugen: Erhard v. Helmstadt zu Grumbach, bischöflich - speyerischer Vogt im Bruchrain, Dr. Hartmann v. Eppingen, Ordinarius zu Heidelberg, Hans v. Stettenberg, Hans Bonne, Vogt zu Weißenburg, und der Protonotar Alexander Pellendorfer (aus Ballen-dorf ?)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 87 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ