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Vor dem Notar und Bischofsheimer Stadtschreiber Tobias Bürzel von Augsburg appelliert Hans Fink von Berwangen durch seinen Anwalt Hans Fleschentreher von Bischofsheim gegen ein Urteil von Schultheiß und Gericht zu Berwangen in seinem Beleidigungsprozeß mit Gilg Eisenhauer von Berwangen an Johann Philipp von Helmstatt zu Bischofsheim als den Gerichtsherrn zu Berwangen, nachdem er das erstinstanzliche Urteil anerkannt, Gilg ihn aber zweitinstanzlich noch einmal verklagt hatte. Zeugen: Hans Bayr, Martin Schwab, beide des Gerichts zu Bischofsheim, und Wolf Brunner von Bischofsheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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