Schultheiß, Gericht und die ganze Gemeinde von Weil im Schönbuch vergleichen sich mit dem Kloster Bebenhausen wegen verschiedener Punkte, so der Bestrafung einiger ihrer Mitbürger, die den Abt beleidigt, wegen des Untergangs, wegen der Benutzung des Waldes, welche der Gemeinde, und derjenigen Bäche, welche dem Kloster wie bisher zustehen soll, desgleichen wegen des Rechts, Wein im Ort zu schänken, welches das Kloster und mit gewissen Bedingungen auch die Gemeinde ausüben dürfen soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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