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Klage des Johan zum Hülse gegen den Henrich Wenning wegen Höhe eines Hauses
Enthält: Klage des Goldschmieds Johan zum Hülse gegen den Nagelschmied Henrich Wenning. 1699. Beklagter will sein Haus höher bauen; dem widerspricht Kläger. Die Häuser der Parteien waren früher "einherrig"; Kläger hat das Haus des Verkäufers. Der Beklagte siegt ob, weil - laut Anlage - sein Rechtsvorgänger das Haus unbelastet gekauft hat. Anlage: Kaufbrief in Abschrift: Am 3. 10. 1615 verkauft der Edle Johan von Rheinen zum Bernsfelt und seine Frau Katharina Agnes von Monnick zur Ellerburg dem Meister Niklas Greßman und seiner Frau Anna ein Haus, das zwischen seinem Prinzipal-Tinnen-Hof und dem Hause des Johan Leineker an der Ludgeristraße liegt, mit einer zugehörigen Bank in der Ludgerikirche. In seinem Prinzipalhof wohnen Dr. Rottendorpf und Rutger Stove uffen Stadtkeller. Zeugen: Christian Lordenbach, Henrich Smidtjohan und Notar Christian Modersohn.