Der Edelknecht Richard Halber und seine Ehefrau Irmgard verkaufen gemeinsam für sich und ihre Erben dem Dekan Heilmann [Schwab] und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 12 Malter Roggen (korngeldes) Gelnhäuser (Geylenhuser) Maß. Diesen Zins haben sie dem Stift jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zuischen den zveyn vnser Vrauwen dagen in der ernde) auf ihre Kosten in seinen Getreidespeicher in Gelnhausen zu liefern. Der Zins gefällt von ihren freieigenen Höfen samt allen Zugehörungen bei dem Dorf Düdelsheim (Dudelnsheym), die Vberere houe genannt werden. Diese Höfe haben sie von der Johanniterkommende in Rüdigheim (Rudenkeym) erworben. Die Verkäufer haben dafür von dem Stift 120 Pfund Heller erhalten, deren Empfang sie ihnen quittieren. Sie verpflichten sich, auf keinerlei Weise gegen diesen Verkauf vorzugehen und für den Verkauf die Gewährleistung (werschaft) nach Landesgewohnheit zu übernehmen. Dafür stellen sie ihnen den Ritter Wigand von Büches und die Edelknechte Widerold von Rohrbach und Johann Scharz als Bürgen. Diese sollen im Bedarfsfall in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg, jeder mit einem Knecht und einem Pferd, Einlager halten. Bei Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Bei einem Verkauf der Höfe steht dem Stift ein Vorkaufsrecht zu. Macht es davon keinen Gebrauch, dann können die Eheleute sie an andere Personen veräußern, wobei allerdings der dem Stift zustehende Zins sichergestellt sein muß. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Pflichten.