Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Stefan von Beyern (Steffan von Beyer), Ritter, aus besonderer Gnade und angesichts seiner "libs beswerung" von den Ratspflichten und -eiden zu Kaysersberg ledig gesagt hat, nachdem Stefan viele Jahre im Rat gesessen hatte. Stefan mag sich fortan nach eigenem Ermessen, doch ohne Verpflichtung, mit Angelegenheiten des Rates und der Stadt beladen. Diese Befreiung soll unschädlich seiner Freiheiten und Rechte als Einwohner zu Kaysersberg sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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