Ludwig Flecker, Schlosser, sesshaft zu Schorndorf daselbst gef., weil er Weib und Kinder geschlagen, schlecht gehalten und mit unziemlichen Worten bedroht hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Gönner wieder freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, Weib und Kinder fürhin wohl und ehrlich zu halten, sie ohne ihr offenkundiges Verschulden nicht mehr zu schlagen, sondern sie zu halten wie es einem Biedermann geziemt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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