Hermann [II., der Gelehrte] von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen hat Hennen Rietesil (VI.?) den Älteren zum Burgmann angenommen und leiht ihm und ...
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B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1303 - 1450
1400 Dezember 15
Ausfertigung, Pergament (12,7 x 32,3 cm) mit anhängendem Siegel (gut erhalten)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Feria quarta proxima post diem beate lucie virgins
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [II., der Gelehrte] von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen hat Hennen Rietesil (VI.?) den Älteren zum Burgmann angenommen und leiht ihm und seinen Leibeslehenerben drei Mark Geldes Grünberger (Gruneberger) Währung, die ihm auf Martini aus der Bete und Rente zu Grünberg (Grunenberg) bezahlt werden sollen, und einen halben Garten vor der Stadt Gießen (zu den Gießin, welchen Garten Herr Johann Rietesil, Ritter, und sei Sohn Volpracht auch halb haben.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Lehenbrieff über 3 Marck geldes so jehrlich zu Grünenberg (...) de 1400"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Siegelankündigung: "Diesis zcu Urkunde han wir unser Ingesiiegil vor uns und uns(ere) erben an diesin brieff laßen hengkin" Siegel (d = 35 mm): in einem lang gezogenen Sechspass das schrägrechts gestellte hessische Stamm-wappen mit Helm und Helmzier (Büffelhörner mit Lindenzweigen besteckt), unter dem Helm ist die realistisch gestaltete Helmdecke erkennbar, Umschrift: s(igillum) . hermanni . la / ntgravii . hassie
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 289
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [II., der Gelehrte] von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen hat Hennen Rietesil (VI.?) den Älteren zum Burgmann angenommen und leiht ihm und seinen Leibeslehenerben drei Mark Geldes Grünberger (Gruneberger) Währung, die ihm auf Martini aus der Bete und Rente zu Grünberg (Grunenberg) bezahlt werden sollen, und einen halben Garten vor der Stadt Gießen (zu den Gießin, welchen Garten Herr Johann Rietesil, Ritter, und sei Sohn Volpracht auch halb haben.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Lehenbrieff über 3 Marck geldes so jehrlich zu Grünenberg (...) de 1400"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Siegelankündigung: "Diesis zcu Urkunde han wir unser Ingesiiegil vor uns und uns(ere) erben an diesin brieff laßen hengkin" Siegel (d = 35 mm): in einem lang gezogenen Sechspass das schrägrechts gestellte hessische Stamm-wappen mit Helm und Helmzier (Büffelhörner mit Lindenzweigen besteckt), unter dem Helm ist die realistisch gestaltete Helmdecke erkennbar, Umschrift: s(igillum) . hermanni . la / ntgravii . hassie
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 289
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ
Namensnennung 4.0 International