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Kaufvertrag zwischen dem Bürgermeister Bischopink aus Wadersloh und dem Henrich Bücker, gebürtig aus Wadersloh, jetzt wohnhaft in Münster, bezüglich des hauses und dazugehörigen Grundstücks auf dem Beermanns Kamp in Wadersloh (Feuersozietätskataster Nr. 71 des Dorfes Wadersloh). Der Käufer übernimmt alle Verbindlichkeiten gegenüber der Domäne Liesborn. Der Kaufpreis wird auf 555 Reichstaler festgesetzt, wovon 20 Reichstaler jetzt und 30 Reichstaler zum künftigen Martin (11. November) gezahlt werden müssen. Der Rest muss dann jährlich um Martini mit 30 Reichstaler abgezahlt werden Alle Abgaben der Kommunal- und Grundsteuer übernimmt der Verkäufer vom Jahr 1818 ab. In den Verkauf mit einbezogen sind der Stall und die auf dem Boden befindlichen Bretter, mit Ausnahme von 16 dünnen Brettern, die vor einigen Tagen aufgelegt worden sind. Sie bleiben Eigentum des Verkäufers und können zurückgenommen werden. Der Käufer kann das Gekaufte vor gänzlicher Bezahlung des Kaufpreises nicht mit Hypotheken belasten. Der Käufer gibt für die Erfüllung dieses Vertrages seine jetztigen und künftigen Güter zum Pfande. Falls der Käufer eine gerichtliche Aufnahme dieses Vertrages verlangen sollte, so soll diese auf seine Kosten erfolgen. Nachdem der Vertrag von beiden Parteien durchgelesen worden ist und außerdem noch öffentlich vorgelesen wurde, istt der Vertrag von beiden Seiten genehmigt und unterschrieben worden Unterschriften des Henrich Bücker und des Bürgermeisters Bischopinck

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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