Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß Wilhelm Lochinger, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die von ihm eingesetzten Räte die Streitigkeiten zwischen Georg und Wolfgang, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), Vettern (gevetternn), und dem Schultheiß und der Gemeinde zu Apfelbach (Undern Appfelbach) um Schaftrieb und -weide in der Markung Apfelbach beigelegt haben. Nach dem die Gemeinde Apfelbach der Graf Georg zugehörigen Schäferei zu Herrenzimmern (Herenn Zimern) und der Graf Wolfgang zugehörigen Schäferei zu Herbsthausen (Herbsthausenn) die Erlaubnis, die Schafe gegen Zahlung von 5 Pfund in ihre Markung zu treiben und zu weiden, aufgesagt hatten, entgegneten erwähnte Grafen von Hohenlohe, es handle sich dabei um ein Recht. Dies wurde von Sigmund von Uissigheim (Ussigkheim), von dem Graf Georg Herrenzimmern mitsamt dem umstrittenen Weide- und Triebrecht gekauft hatte, bestätigt. Die Auseinandersetzung wurde folgendermaßen entschieden: Die Gemeinde Apfelbach erhält weiterhin jährlich 5 Pfund; den beiden Schäfereien wird das Weide- und Triebrecht bis zu einer von beiden Parteien angenommen festgelegten Grenze auf immer zuerkannt, jedoch steht es denen von Apfelbach frei, ihr Vieh ebenfalls dort zu weiden. Von dieser Urkunde erhalten das Amt Neuhaus (Neuenhaus), Graf Georg von Hohenlohe, Graf Wolfgang von Hohenlohe, sowie die Gemeinde zu Apfelbach je eine Ausfertigung.