Pfalzgraf Rudolf I. befreit den Abt und den Konvent des Zisterzienserklosters Schönau in der Wormser Diözese aufgrund deren Dienste für ihn und seine Vorgänger auf ewig und jährlich von Zollabgaben für Wein und Frucht. Das Kloster muss durch geeignete Boten versichern, dass dies von ihren Gütern oder Weingärten stammt. Die Befreiung gilt für die Zollstelle Bacharach und an anderen Orten des Rheins, wo der Pfalzgraf Zöllner einsetzt. Diese Bestimmung ist von allen pfalzgräflichen Burgmannen, Amtleuten, Zöllnern, Wechslern oder denjenigen, die es betrifft, einzuhalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...