Der Paderbornsche Hofmeister Philipp von Hörde zu Boick gibt der verwitweten Gräfin Anna von Tecklenburg das Recht, die ihm auf zehn Jahre verpfändeten Erbhöfe, Kotstätten und Güter in der Grafschaft Rietberg und in der Delbrügge nach Ablauf dieser Zeit einzulösen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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