Kardinal Johannes Baptista Spinula, apostolischer Kämmerer, quittiert den Erhalt von 2 1/2 Goldunzen als Zins für die Exemtion des Klosters St. Emmeram für einen Zeitraum von fünf Jahren durch Pater Bartholomeus Ribes als Prokurator des Klosters. S=A

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...