Name des ersten Oberappellanten: Georg Thomas Warncke (Beklagter).- Name des zweiten Oberappellanten: Johann Christian Möller, Altona, jetzt Dr. Jacob Heinrich Steinhagen in Vollmacht desselben (klägers).- Sachführer des ersten Oberappellanten: J. C. G. Arning.- Sachführer des zweiten Oberappellanten: J. H. Steinhagen.- Eingelegtes Rechtsmittel: Appellation.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Auszahlung deponierter Gelder in Höhe von 2800 Courantmark aus einem Hausverkauf in Poppenbüttel.- Prozessgegenstand der Oberappellation: Tilgung eines Hypothekenpostens.- Erkenntnis der ersten Instanz (Gericht, Datum): Niedergericht 13.09.1824.- Erkenntnis der zweiten Instanz (Gericht, Datum): Obergericht 7.01.1825.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 30.09.1825 (Änderung der Obergerichts-Entscheidung; Rückverweisung an Handelsgericht)
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Name des ersten Oberappellanten: Georg Thomas Warncke (Beklagter).- Name des zweiten Oberappellanten: Johann Christian Möller, Altona, jetzt Dr. Jacob Heinrich Steinhagen in Vollmacht desselben (klägers).- Sachführer des ersten Oberappellanten: J. C. G. Arning.- Sachführer des zweiten Oberappellanten: J. H. Steinhagen.- Eingelegtes Rechtsmittel: Appellation.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Auszahlung deponierter Gelder in Höhe von 2800 Courantmark aus einem Hausverkauf in Poppenbüttel.- Prozessgegenstand der Oberappellation: Tilgung eines Hypothekenpostens.- Erkenntnis der ersten Instanz (Gericht, Datum): Niedergericht 13.09.1824.- Erkenntnis der zweiten Instanz (Gericht, Datum): Obergericht 7.01.1825.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 30.09.1825 (Änderung der Obergerichts-Entscheidung; Rückverweisung an Handelsgericht)
211-3_H I 244
Aktenzeichen: 256
211-3 Oberappellationsgericht
Oberappellationsgericht >> Zivilprozesse
1825
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ