1580 Juli 6.Das Hofgericht zu Marburg entscheidet in einem Prozess, den Pfarrer, Bürgermeister, Rat und Kastenmeister von Niedenstein gegen die von Buttlar, von Grifte und von Boyneburg zu Hohenstein als Elbische Erben angestrengt haben, im wesentlichen zugunsten der Niedensteiner Kirche. Die Beklagten werden verurteilt, eine alte elbische Schuld anzuerkennen, die sich auf 13 Pfund Geld und weitere 187 Goldgulden beläuft. Die Zinsen sind rückwirkend ab 1564 zu entrichten. Weitere Ansprüche auf ebenfalls 13 Pfund und 33 Goldgulden werden dagegen abgelehnt. Aus dem Gerichtsurteil geht unter anderem hervor, dass die von Elbischen Erben mit den zurückgehaltenen Zinsen eine in Elberberg gegründete Schule ausgestattet hatten.Original, Prgament, deutsch

Show full title
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. Landeskirchliches Archiv
Loading...