Abt Johannes und das Kapitel des Augustinerchorherrenstifts zu Frankenthal verleihen dem Peter Rischer und dessen Ehefrau Irm zu Ladenburg zu Erblehen gegen eine jährliche Gült von 16 Maltern Korn und 16 Maltern Haber näher bezeichnete Güter in den Gemarkungen von Wallstadt, Heddesheim und Feudenheim.