Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet und entscheidet in Streitigkeiten zwischen seiner Tante (mume) Margarethe, geborene von Geldern (Gelre), Pfalzgräfin, Gräfin zu Sponheim und Witwe, einer- und ihrem Sohn Pfalzgraf Johann, Graf zu Sponheim, andererseits das Nachfolgende. Die Streitigkeiten waren ausgebrochen, da Margarethe vor der Pest (dem gemeynen sterben) zu ihren geistlichen Söhnen [Friedrich und Ruprecht] nach Mainz geflohen war und das Notwendige mitgeführt hatte, was ihrem Sohn Johann als regierendem Fürsten missfallen hatte. Bei der Schlichtung zu Oppenheim hatte Philipps Schwiegervater (swager und vetter), Herzog Georg von Bayern, geholfen. 1. Margarethe verzichtet auf ihr erstes Wittum, Morgengabe und Verschreibung zu Simmern, Laubach (Lapach), Argenthal (Argendal) und Langenlonsheim (Lanßheym). Sie übergibt es ihrem Sohn, wobei sie bis St. Martin [= 11.11.] 1484 noch die Nutzungen, Schulden und Gülten behält. Dafür erhält sie von Johann das Schloss Bolanden mit dem Tal darum und Zugehör, um dort ihren Sitz und Wohnung auf Lebzeit zu haben, was an Nutzung mit 200 Gulden zu veranschlagen ist. Außerdem stellt ihr Johann eine jährliche Gülte über 1.600 Gulden in Geld und Frucht zu üblichen Preisen zu. Beide Seiten entbinden die entsprechenden Untertanen von ihren Gelübden und Pflichten. Da Bolanden derzeit Johanns Gemahlin [Johanna von Nassau-Saarbrücken] als Wittumsgut verschrieben ist, soll er dies lösen, seiner Gemahlin dies andernorsts erstatten und einen Verzichtsbreif derselben besorgen. [2.] Margarethe behält ihre Kleider, das zu ihrem Leib gehörende, ihren Wagen mit Wagenpferden, fünf oder sechs Ochsen aus dem Amt Simmern und die Hälfte des Viehs zu Göttschied (Gitschit), Frucht von Pachtgütern zu Starkenburg (Starckenberg), die Hälfte des Weins zu Simmern. Was nach ihrem Abzug im Schloss vorhanden ist, bleibt bei Johann. [3.] Beide Seiten sollen sich darüber Verschreibungen geben, bei Streitpunkten sollen sie sich an den Kurfürsten als Schlichter wenden.