Matthäus Hefelin zur Hub in der Pfarrei Bodnegg, frei geboren und ohne nachjagenden Leibherrn, ergibt sich aus erheblichen und triftigen Gründen in die Leibeigenschaft des Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg und seiner Erben. Künftig will der Aussteller dem Junker vollständig gehören, demselben treu, gehorsam, botmäßig, dienst-, fall- und steuerbar sein, dessen Nutzen befördern und Schaden wenden, wie es leibeigenen Leuten geziemt, und wie es der Aussteller gegenüber seinem neuen Herrn beschworen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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