Ministerium für politische Befreiung: Referat Statistik (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 11/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Ministerium für politische Befreiung Württemberg-Baden
1946-1950
I. Behördengeschichte: Im Geschäftsbereich der politischen Befreiung herrschte ein ausgeprägtes Berichtswesen. Dafür waren - wohl in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit - folgende Gründe ausschlaggebend: Die Kontrolle durch die Militärregierung, der Druck der distanziert bis ablehnend eingestellten Öffentlichkeit und der übrigen Verwaltung, die sich aus beiden Bereichen ergebenden Rechtfertigungszwänge, schließlich die ständigen rechtlichen, personellen und organisatorischen Änderungen im Geschäftsbereich. Die Militärregierung forderte von den Länderregierungen in der 135-Zone regelmäßige statistische Berichte nach einem einheitlichen, mehrfach der veränderten Rechtslage angepassten Schema. Grundlage waren in erster Linie die von den verschiedenen Kammern und sonstigen Dienststellen an die Abteilung V zu erstattenden Berichte, die in die sog. 13/F-Berichte mündeten. Dabei handelte es sich um statistische Monatsberichte des Ministeriums für politische Befreiung, die sämtliche Tätigkeitsbereiche der politischen Befreiung umfassten. Für die Militärregierung waren diese Berichte ein wichtiges Kontrollinstrument nicht nur für die Leistungsfähigkeit der deutschen Verwaltung, sondern vor allem für den Leistungswillen im Bereich der Entnazifizierung. Beispielhaft angeführt sei eine scharfe Kritik der Militärregierung, die unmittelbar aus der Analyse des 13F-Berichts für Dezember 1946 hervorging. Darin hieß es u.a.: "Aus Abschnitt B und C geht hervor, dass die Bearbeitung der Fälle zu langsam vor sich geht (. . .) Abschnitt D zeigt einen großen unterschied zwischen den Klagen des öffentlichen Klägers und den Kammerurteilen (...) Der Rückstand der Fälle in Abschnitt F zeigt an, dass die Berufungskammern entweder überhaupt noch nicht oder in einem viel zu langsamen Tempo arbeiten (...) Abschnitt E zeigt, dass im Dezember 6 Hauptschuldige und 45 Belastete zu Arbeitslager verurteilt wurden. Diese Personen sind in verschiedenen Gefängnissen oder Lokalitäten inhaftiert. Es ist notwendig, Arbeitslager zu errichten" (vgl. EA 11/101 Bü 2790). Letzteres zeigt, dass die Auswertung nicht auf den bloßen Verfahrensgang beschränkt blieb. An dieser Stelle ist keine Analyse des statistischen Berichtswesen im Geschäftsbereichs der politischen Befreiung vorzunehmen. Der Hinweis unterstreicht jedenfalls, dass die statistischen Berichte nicht als bloße Zahlenkompilationen, sondern auch in ihrer Funktion für den Gesamtzusammenhang der politischen Befreiung zu sehen sind. Zuständig für die Statistik war im Ministerium für politische Befreiung zunächst die Abteilung V (Inspekteure). In einem Vermerk über die Aufgaben der Abteilung vom 27.8.1946 hieß es: "Die Abteilung dient der Verständigung zwischen dem Ministerium und den eigenen Spruchkammern. Sie vermittelt den Spruchkammern durch Rat und Tat die erste Hilfe in der gesamten Entwicklung der weiteren Durchführung des Gesetzes Nr. 104, nimmt aber auch sämtliche Anregungen von den Spruchkammern selbst entgegen, um sie an geeigneter Stelle im Ministerium oder in eigener Kompetenz zu verarbeiten" (EA 11/101 Bü 2767). zu dieser Vermittlung gehörten nicht zuletzt die regelmäßig von den Kammern vorzulegenden Statistiken. Innerhalb des Ministeriums begegnen indes bis zur grundlegenden Neugliederung im Sommer 1948 statistische Aufgaben an mehreren Stellen: In der Rechtsabteilung (III) gab es im Referat 3 (Vollzug) ein sog. Archiv, das die Register der Meldebögen, Sprüche, Firmen und Behörden sowie das Gruppenregister mit den Einzelentscheidungen führte und daraus mehrfach statistische Übersichten fertigte. In der Abteilung Internierten- und Arbeitslager (IV) existierte explizit ein Aufgabenbereich Statistik. Er führte gemäß Anweisung vom 21.11.1947 zentral interne Leistungsstatistiken folgende Dienststellen: Der öffentliche Kläger der Internierungslager, die Spruchkammer bzw. die Berufungskammer der Internierungslager, der Vollstreckungskläger und der Überstellungskläger der Internierungslager sowie die zentrale Bearbeitungsstelle in Kornwestheim. Auf der Basis von "Tagesleistungszetteln waren Zehntages-Statistiken, die sog. Dekadenberichte, zu erstatten. Nach Auflösung der Abteilung IV im April 1948 gelangten solche Dekadenberichte über die Vollzugsabteilung (111/2) auch in den vorliegenden Bestand (vgl. auch EA 11/103 Bü 95.96). Die Abteilung V des Ministeriums wurde im Juli 1948 aufgelöst. Die Aufgabe übernahm in der Rechtsabteilung Referat 111/2 'Vollzug mit Archiv". Als das Ministerium unter Angliederung an das Staatsministerium am 1. Oktober 1949 in Abwicklung trat, änderte sich an dieser Kompetenzverteilung nichts. Mit dem Übergang auf das Innenministerium wanderte die Statistik zur Abteilung II: Allgemeine Geschäftsführung, Presse, Statistik, bei der Einrichtung des Geschäftsteils II E in das Referat 4. Angesichts dieser Geschichte der Kompetenzsparte Statistik im Geschäftsbereich der politischen Befreiung war die Entscheidung der früheren Bearbeiter durchaus sinnvoll, einen eigenen, von der übrigen Überlieferung des Ministeriums getrennten Bestand zu bilden.
II. Bestandsgeschichte: Die Geschichte des Bestandes ist nur im Gesamtzusammenhang der Überlieferung des Geschäftsbereichs der politischen Befreiung in Württemberg-Baden bzw. in Baden-Württemberg sowie der jüngeren Archivgeschichte des Landes darzustellen. Die Wechselfälle dieses Prozesses führten dazu, dass erst jetzt ein adäquates, archivfachlichen Ansprüchen genügendes Findmittel vorgelegt werden kann. Das Ministerium für politische Befreiung Württemberg-Baden trat am 1. Oktober 1949 in Abwicklung unter gleichzeitiger Angliederung an das Staatsministerium. Im Juni 1950 wurde es dem Innenministerium angeschlossen und dort ab Oktober desselben Jahres dem Geschäftsteil II mit der Zusatzbezeichnung "E" angegliedert. Nach der Gründung des Südweststaats wurde die Zuständigkeit für die politische Befreiung dem Justizministerium übertragen. - Dem Staatsarchiv Ludwigsburg war schon seit Oktober 1950 ein sog. Archiv des Ministeriums für politische Befreiung angegliedert, das ein Mitarbeiter der Behörde betreute. Nach dem Abschluss der Entnazifizierung 1953 verblieb das Schriftgut der Kammern im Staatsarchiv Ludwigsburg; eine Nutzung der Unterlagen hatte indes das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung vom 13. Juli 1953 ausdrücklich ausgeschlossen. Sukzessive gelangten auch die übrigen im Geschäftsbereich der politischen Befreiung erwachsenen Unterlagen sowohl des Ministeriums als auch der nachgeordneten Behörden in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Hatte man das im Geschäftsbereich des Ministeriums für politische Befreiung erwachsene Schriftgut vom großen Beständeausgleich zwischen Stuttgart und Ludwigsburg 1969 noch ausgenommen, so wurde nach der Neugliederung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg eine Bestandsbereinigung ins Auge gefasst. Insbesondere sollten die beim Ministerium für politische Befreiung erwachsenen Unterlagen vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben werden. Eine Prüfung ergab, dass sich wenigstens die Hauptmasse der Akten des Ministeriums von anderen Provenienzen trennen ließ. Aus praktischen Erwägungen verblieben jedoch zusätzlich zu den Verfahrensakten der Heimatspruchkammern, der Interniertenkammern und der Zentralspruch- und Berufungskammer auch die Gnadenakten des Ministeriums in Ludwigsburg, da gerade diese Einzelfallakten amtlich genutzt wurden (Ordensverleihung, u.a.) Eine Entscheidung über die Provenienz war angesichts des Ordnungszustands vielfach ohne eine fachgerechte Erschließung und Verzeichnung nicht möglich, so dass es sich nur um den ersten Versuch einer Bereinigung handeln konnte. Im Oktober 1976 übernahm dann das Hauptstaatsarchiv Stuttgart rund 330 lfd. m Schriftgut des Befreiungsministeriums. es bildete dort die Beständegruppe EA 11. Ende 1980 vereinbarten das Staatsarchiv Ludwigsburg und das Hauptstaatsarchiv Stuttgart eine formale, nicht an der Behördenstruktur orientierte Trennung der Bestände: Das Hauptstaatsarchiv übernahm alle im Geschäftsbereich der politischen Befreiung erwachsenen Verwaltungsakten, also sowohl des Ministeriums für politische Befreiung wie auch der im nachgeordneten Bereich erwachsenen Verwaltungsakten, das Staatsarchiv Ludwigsburg dagegen sämtliche Verfahrensakten. Infolgedessen wurden 1981 sämtliche Verwaltungsakten der Spruchkammern, der Interniertenlager und Lagerspruchkammern sowie Personalakten nach Stuttgart verlagert. Unter Leitung von Walter Wannenwetsch verzeichneten Mitarbeiter des Hauptstaatsarchivs und Archivinspektoranwärter! Innen zwischen 1981 und 1987 die Akten des Ministeriums, die Verwaltungsakten der nachgeordneten Dienststellen (Interniertenlager, Spruchkammer der Interniertenlager, Zentralspruchkammer) sowie einiger Heimatspruchkammern. Als der Bearbeiter 1987 aus dem Staatlichen Archivdienst ausschied, waren rund 240 lfd. m Unterlagen des Befreiungsministeriums und nachgeordneter Dienststellen sowie rund 35 (von 125) lfd. m Verwaltungsakten der Heimatspruchkammern auf Karten und Zetteln hand - oder maschinen-schriftlich verzeichnet, die Akten entmetallisiert und in Archivboxen verpackt, die Bestände klassifiziert und in der Reihenfolge der endgültigen Ordnung aufgestellt. In den darauffolgenden Jahren wurden die Erschließungs- und Verzeichnungsarbeiten nicht fortgesetzt. Dies hatte seinen Grund nicht zuletzt darin, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1980 inzwischen als unzureichend betrachtet und eine endgültige Bereinigung entsprechend der Regelung der archivischen Zuständigkeiten angestrebt wurde. Danach verwahrt das Hauptstaatsarchiv die Unterlagen der obersten Landesbehörden, die Staatsarchive sind nach dem Standortprinzip für den nachgeordneten Bereich in den jeweiligen Regierungsbezirken zuständig. Die formale Trennung von Verwaltungs- und Verfahrensakten unabhängig von der Behördenkompetenz war nicht aufrechtzuerhalten. So waren die Gnadenakten des Ministeriums für politische Befreiung ins Hauptstaatsarchiv, die dort verwahrten Verwaltungsakten der nachgeordneten Behörden ins Staatsarchiv Ludwigsburg zu extradieren. Diese Bereinigung erfolgte im Frühsommer 1992 anlässlich des Umzugs des Staatsarchivs Ludwigsburg ins Zeughaus mit Ausnahme der Verwaltungsakten der Interniertenlager und der Lagerspruchkammern; da sie gerade im Hauptstaatsarchiv abschließend bearbeitet wurden, wäre eine weitere Unterbrechung wenig sinnvoll gewesen.
III. Bearbeiterbericht: Bereits 1991 wurden im Hauptstaatsarchiv die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an der Bestandsgruppe EA 11 wieder aufgenommen. Denn im Jahr 1990 hatte der Gesetzgeber mit der Novelle zum Landesarchivgesetz das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Befreiung von 1953 aufgehoben; die Verfahrensakten waren damit nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes und der Archivbenutzungsordnung zu benutzen. Nachdem damit ein erheblicher Teil der Verfahrensakten zugänglich gemacht wurde, mussten endlich auch die Verwaltungsakten der Ministerien, der Zentralspruchkammer sowie nachgeordneter Behörden (Spruchkammern, Interniertenlager) durch moderne Findmittel erschlossen und bereitgestellt werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeit stellten sich zahlreiche Probleme: Zahlreiche Unterlagen aus dem Bereich der Verwaltungsakten (ca. 200 Büschel) waren offenbar bei der früheren Bearbeitung übersehen worden; da sie andererseits aus dem vorarchivischen Registraturzusammenhang völlig gelöst waren, ließ sich trotz erheblichen Aufwands die Provenienz nicht immer zweifelsfrei bestimmen. Es zeigte sich, dass in einer nicht geringen Zahl von Fällen die Bestellnummern bzw. die vorläufigen Titelaufnahmen nicht mit dem vorhandenen Archivalienbestand in den Boxen übereinstimmten. Will man sich hier nicht auf Zufallsfunde verlassen, so müsste in allen Fällen ein Abgleich erfolgen (es handelt sich insg. um über 4 600 Nummern). Auch hatte der Magazindienst mehrere vorläufige Titelkarten mit einem "fehlt-Vermerk gekennzeichnet. Die Hoffnung, die Lücken mit den nicht eingeordneten Archivalien (s.o.) füllen zu können, erwies sich als trügerisch. Indes wird erst die systematische Prüfung innerhalb der Bestände die tatsächlichen Fehlbestände aufdecken und dann vielleicht in einigen Fällen Ergänzungen ermöglichen. Das Landesarchivgesetz setzte für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person bezieht, neben der allgemeinen Sperrfrist von 30 Jahren eine persönliche Schutzfrist (10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt) fest. Bei der 1987, also vor Inkrafttreten des Landesarchivgesetzes, unterbrochenen Bearbeitung fehlten naturgemäß diese Angaben. Wo es sich um Akten handelt, die sich auf wenige Personen beziehen, ist eine Prüfung unerlässlich. Hingegen scheint es vertretbar, bei Sammelakten, die sich auf eine große Zahl von natürlichen Personen beziehen, summarisch das Sperrjahr auf 2017 festzusetzen, so dass der von der politischen Befreiung jüngste erfasste Jahrgang 1927 in die Schutzfrist einbezogen ist. Beim vorliegenden Bestand spielte die Frage der Sperrfristen indes keine Rolle. Weniger ins Gewicht fällt, dass durchweg auf einen Index verzichtet und ein Teil der Titelaufnahmen offenbar nicht mehr korrigiert worden war. 1992 erfasste der Archivangestellte Walter Fröhlich die vom Unterzeichneten korrigierten, vereinheitlichten und - wo nötig - mit einem Sperrvermerk versehenen Titelaufnahmen im Rahmen der Datenverarbeitung mit dem Programmpaket MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Anschließend fertigte eine Werkstudentin unter Anleitung des Unterzeichneten einen Index zum Bestand, wobei für Sachindices übergreifende Begriffe gebildet wurden. Die als Vorsignatur ausgeworfene Nummer stammt nicht aus dem Registraturzusammenhang die im Archiv vergebene vorläufige Nummer wurde erfasst, um durch einen maschinellen Sortierlauf mögliche Hinweise zur Einordnung der Restbestände zu erhalten. Der Bestand umfasst 172 Büschel in 8,7 lfd. m. Stuttgart, im Januar 1993 Roland Müller
II. Bestandsgeschichte: Die Geschichte des Bestandes ist nur im Gesamtzusammenhang der Überlieferung des Geschäftsbereichs der politischen Befreiung in Württemberg-Baden bzw. in Baden-Württemberg sowie der jüngeren Archivgeschichte des Landes darzustellen. Die Wechselfälle dieses Prozesses führten dazu, dass erst jetzt ein adäquates, archivfachlichen Ansprüchen genügendes Findmittel vorgelegt werden kann. Das Ministerium für politische Befreiung Württemberg-Baden trat am 1. Oktober 1949 in Abwicklung unter gleichzeitiger Angliederung an das Staatsministerium. Im Juni 1950 wurde es dem Innenministerium angeschlossen und dort ab Oktober desselben Jahres dem Geschäftsteil II mit der Zusatzbezeichnung "E" angegliedert. Nach der Gründung des Südweststaats wurde die Zuständigkeit für die politische Befreiung dem Justizministerium übertragen. - Dem Staatsarchiv Ludwigsburg war schon seit Oktober 1950 ein sog. Archiv des Ministeriums für politische Befreiung angegliedert, das ein Mitarbeiter der Behörde betreute. Nach dem Abschluss der Entnazifizierung 1953 verblieb das Schriftgut der Kammern im Staatsarchiv Ludwigsburg; eine Nutzung der Unterlagen hatte indes das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung vom 13. Juli 1953 ausdrücklich ausgeschlossen. Sukzessive gelangten auch die übrigen im Geschäftsbereich der politischen Befreiung erwachsenen Unterlagen sowohl des Ministeriums als auch der nachgeordneten Behörden in das Staatsarchiv Ludwigsburg. Hatte man das im Geschäftsbereich des Ministeriums für politische Befreiung erwachsene Schriftgut vom großen Beständeausgleich zwischen Stuttgart und Ludwigsburg 1969 noch ausgenommen, so wurde nach der Neugliederung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg eine Bestandsbereinigung ins Auge gefasst. Insbesondere sollten die beim Ministerium für politische Befreiung erwachsenen Unterlagen vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben werden. Eine Prüfung ergab, dass sich wenigstens die Hauptmasse der Akten des Ministeriums von anderen Provenienzen trennen ließ. Aus praktischen Erwägungen verblieben jedoch zusätzlich zu den Verfahrensakten der Heimatspruchkammern, der Interniertenkammern und der Zentralspruch- und Berufungskammer auch die Gnadenakten des Ministeriums in Ludwigsburg, da gerade diese Einzelfallakten amtlich genutzt wurden (Ordensverleihung, u.a.) Eine Entscheidung über die Provenienz war angesichts des Ordnungszustands vielfach ohne eine fachgerechte Erschließung und Verzeichnung nicht möglich, so dass es sich nur um den ersten Versuch einer Bereinigung handeln konnte. Im Oktober 1976 übernahm dann das Hauptstaatsarchiv Stuttgart rund 330 lfd. m Schriftgut des Befreiungsministeriums. es bildete dort die Beständegruppe EA 11. Ende 1980 vereinbarten das Staatsarchiv Ludwigsburg und das Hauptstaatsarchiv Stuttgart eine formale, nicht an der Behördenstruktur orientierte Trennung der Bestände: Das Hauptstaatsarchiv übernahm alle im Geschäftsbereich der politischen Befreiung erwachsenen Verwaltungsakten, also sowohl des Ministeriums für politische Befreiung wie auch der im nachgeordneten Bereich erwachsenen Verwaltungsakten, das Staatsarchiv Ludwigsburg dagegen sämtliche Verfahrensakten. Infolgedessen wurden 1981 sämtliche Verwaltungsakten der Spruchkammern, der Interniertenlager und Lagerspruchkammern sowie Personalakten nach Stuttgart verlagert. Unter Leitung von Walter Wannenwetsch verzeichneten Mitarbeiter des Hauptstaatsarchivs und Archivinspektoranwärter! Innen zwischen 1981 und 1987 die Akten des Ministeriums, die Verwaltungsakten der nachgeordneten Dienststellen (Interniertenlager, Spruchkammer der Interniertenlager, Zentralspruchkammer) sowie einiger Heimatspruchkammern. Als der Bearbeiter 1987 aus dem Staatlichen Archivdienst ausschied, waren rund 240 lfd. m Unterlagen des Befreiungsministeriums und nachgeordneter Dienststellen sowie rund 35 (von 125) lfd. m Verwaltungsakten der Heimatspruchkammern auf Karten und Zetteln hand - oder maschinen-schriftlich verzeichnet, die Akten entmetallisiert und in Archivboxen verpackt, die Bestände klassifiziert und in der Reihenfolge der endgültigen Ordnung aufgestellt. In den darauffolgenden Jahren wurden die Erschließungs- und Verzeichnungsarbeiten nicht fortgesetzt. Dies hatte seinen Grund nicht zuletzt darin, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1980 inzwischen als unzureichend betrachtet und eine endgültige Bereinigung entsprechend der Regelung der archivischen Zuständigkeiten angestrebt wurde. Danach verwahrt das Hauptstaatsarchiv die Unterlagen der obersten Landesbehörden, die Staatsarchive sind nach dem Standortprinzip für den nachgeordneten Bereich in den jeweiligen Regierungsbezirken zuständig. Die formale Trennung von Verwaltungs- und Verfahrensakten unabhängig von der Behördenkompetenz war nicht aufrechtzuerhalten. So waren die Gnadenakten des Ministeriums für politische Befreiung ins Hauptstaatsarchiv, die dort verwahrten Verwaltungsakten der nachgeordneten Behörden ins Staatsarchiv Ludwigsburg zu extradieren. Diese Bereinigung erfolgte im Frühsommer 1992 anlässlich des Umzugs des Staatsarchivs Ludwigsburg ins Zeughaus mit Ausnahme der Verwaltungsakten der Interniertenlager und der Lagerspruchkammern; da sie gerade im Hauptstaatsarchiv abschließend bearbeitet wurden, wäre eine weitere Unterbrechung wenig sinnvoll gewesen.
III. Bearbeiterbericht: Bereits 1991 wurden im Hauptstaatsarchiv die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an der Bestandsgruppe EA 11 wieder aufgenommen. Denn im Jahr 1990 hatte der Gesetzgeber mit der Novelle zum Landesarchivgesetz das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Befreiung von 1953 aufgehoben; die Verfahrensakten waren damit nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes und der Archivbenutzungsordnung zu benutzen. Nachdem damit ein erheblicher Teil der Verfahrensakten zugänglich gemacht wurde, mussten endlich auch die Verwaltungsakten der Ministerien, der Zentralspruchkammer sowie nachgeordneter Behörden (Spruchkammern, Interniertenlager) durch moderne Findmittel erschlossen und bereitgestellt werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeit stellten sich zahlreiche Probleme: Zahlreiche Unterlagen aus dem Bereich der Verwaltungsakten (ca. 200 Büschel) waren offenbar bei der früheren Bearbeitung übersehen worden; da sie andererseits aus dem vorarchivischen Registraturzusammenhang völlig gelöst waren, ließ sich trotz erheblichen Aufwands die Provenienz nicht immer zweifelsfrei bestimmen. Es zeigte sich, dass in einer nicht geringen Zahl von Fällen die Bestellnummern bzw. die vorläufigen Titelaufnahmen nicht mit dem vorhandenen Archivalienbestand in den Boxen übereinstimmten. Will man sich hier nicht auf Zufallsfunde verlassen, so müsste in allen Fällen ein Abgleich erfolgen (es handelt sich insg. um über 4 600 Nummern). Auch hatte der Magazindienst mehrere vorläufige Titelkarten mit einem "fehlt-Vermerk gekennzeichnet. Die Hoffnung, die Lücken mit den nicht eingeordneten Archivalien (s.o.) füllen zu können, erwies sich als trügerisch. Indes wird erst die systematische Prüfung innerhalb der Bestände die tatsächlichen Fehlbestände aufdecken und dann vielleicht in einigen Fällen Ergänzungen ermöglichen. Das Landesarchivgesetz setzte für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person bezieht, neben der allgemeinen Sperrfrist von 30 Jahren eine persönliche Schutzfrist (10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt) fest. Bei der 1987, also vor Inkrafttreten des Landesarchivgesetzes, unterbrochenen Bearbeitung fehlten naturgemäß diese Angaben. Wo es sich um Akten handelt, die sich auf wenige Personen beziehen, ist eine Prüfung unerlässlich. Hingegen scheint es vertretbar, bei Sammelakten, die sich auf eine große Zahl von natürlichen Personen beziehen, summarisch das Sperrjahr auf 2017 festzusetzen, so dass der von der politischen Befreiung jüngste erfasste Jahrgang 1927 in die Schutzfrist einbezogen ist. Beim vorliegenden Bestand spielte die Frage der Sperrfristen indes keine Rolle. Weniger ins Gewicht fällt, dass durchweg auf einen Index verzichtet und ein Teil der Titelaufnahmen offenbar nicht mehr korrigiert worden war. 1992 erfasste der Archivangestellte Walter Fröhlich die vom Unterzeichneten korrigierten, vereinheitlichten und - wo nötig - mit einem Sperrvermerk versehenen Titelaufnahmen im Rahmen der Datenverarbeitung mit dem Programmpaket MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Anschließend fertigte eine Werkstudentin unter Anleitung des Unterzeichneten einen Index zum Bestand, wobei für Sachindices übergreifende Begriffe gebildet wurden. Die als Vorsignatur ausgeworfene Nummer stammt nicht aus dem Registraturzusammenhang die im Archiv vergebene vorläufige Nummer wurde erfasst, um durch einen maschinellen Sortierlauf mögliche Hinweise zur Einordnung der Restbestände zu erhalten. Der Bestand umfasst 172 Büschel in 8,7 lfd. m. Stuttgart, im Januar 1993 Roland Müller
172 Büschel (8,7 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ