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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Kaspar von Wilsberg (Wilsperg) für 12 Jahre in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich seinen anderen Dienern und Landsassen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Kaspar der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Solange der Schirm währt, soll Kaspar mit drei reisigen Pferden dienen und zu allen Geschäften aufwarten, wenn der Fürst ihn dazu auffordert. Kurfürst Philipp will Kaspar oder denjenigen, die dieser schickt, im Dienst Hafer, Mahl, Nägel und Eisen reichen und ihren reisigen Schaden gütlich ersetzen, wobei bei Nichteinigung nach Gewohnheit des Hofes entschieden werden soll. Kaspar hat dem Pfalzgrafen gehuldigt sowie treuen und gehorsamen Dienst geschworen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute und Untertanen an, Kaspar und seine Güter nach bestem Vermögen zu schützen und zu schirmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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