Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Eberhard von Buchenau, Konrad (Churth) Hermann von Buchenau und
Bernhard Wilhelm von Buchenau bekunden, dass sie mit Heinrich [von
Bobenhausen], H...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1581-1590
1584 März 16
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda Montags den sechtzehenden Martii im funffzehen hunderten vier undt achtzigsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard von Buchenau, Konrad (Churth) Hermann von Buchenau und Bernhard Wilhelm von Buchenau bekunden, dass sie mit Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda, wegen eines Waldes an der Hart im Amt Fürsteneck, der sich über 50 Äcker erstreckt, im Streit gelegen haben. Ende 1583 (nach abgelauffenem drey undt achtzigstem ihar) ist der Streit durch die Fuldaer Statthalter und Räte gütlich beigelegt worden. Nach einer Ortsbegehung wurden dem Kloster zwei Drittel und den von Buchenau ein Drittel des Waldes zugesprochen. Die von Buchenau haben darauf gefordert, dass ihre 15 Äcker Wald, die sich vom Kleinen Kessel bis zur Straße, die von Dittlofrod (Dettolffrod) nach Neukirchen [Gem. Haunetal] führt, erstrecken, mit Grenzsteinen markiert werden sollen. Da das Amt Fürsteneck nur über wenig Holz verfügt, haben die von Buchenau ihren Anteil am Wald auf Ersuchen der Fuldaer Statthalter und Räte dem Kloster für 300 Gulden dauerhaft verkauft. Daraufhin ist von dem verstorbenen Georg Milchling, Amtmann von Fürsteneck und den von Buchenau mit markierten Steinen die Grenze zwischen dem Fuldaer und dem Buchenauer Wald festgelegt worden. Eberhard, Konrad Hermann und Bernhard Wilhelm bekunden nun, dass sie von den Fuldaer Statthaltern und Räten durch deren Küchenmeister, Johann (Hanß) Hartmann Scheffer, für ihren Anteil am Wald 300 Gulden, jeder Gulden im Wert von 44 Böhmischen [Groschen], bar erhalten haben. Sie sagen die Statthalter und das Kloster von der Zahlung los und verzichten auf alle Rechte an dem Wald. Sie versprechen, dass der Wald nicht verpfändet ist, leisten Währschaft und weisen das Kloster in den Besitz ein. Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Eberhardt von undt zu Buchenaue hande subscripsit / Cort Herman von undt zue Buchennauw subscripsit / Bernhardt Wilhelm von und zu Buchenaw subscripsit)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eberhard von Buchenau, Konrad Hermann von Buchenau, Bernhard Wilhelm von Buchenau
Acker ist hier als Maßbezeichnung zu verstehen, nicht als Ackerland.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.