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Belehnung der Töchter des Themmo von Hörde zu Störmede, wie Graf Ludwig von Arnsberg im Jahre 1300 ihre Vorfahreb mit der Grafschaft Bökenförde usw. belehnt hat sowie mit den halben Brüchten des Geseker Gogerichts

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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