Notiz über die durch die pfalzgrafälichen Räte erzielte Einigung zwischen Peter Spar und Friedrich Eberhart, beide von Walldorf, einer- sowie Merglin Rastetter, ebenfalls dort wohnhaft, andererseits. Merglins Forderungen am Erbe von Hans Rapp (Rap) (+) zu Böbingen (Bebingen) haben sich als nichtig herausgestellt. Da jedoch ihr Mann dem Verstorbenen zu Lebzeiten verbunden war, sollen Peter und Friedrich ihr für die nächsten vier Fronfasten jeweils ein Viertel (ein Ort) eines Gulden und ein Malter Korn "umb gottes und fruntschafft willen" ausrichten. Ihre Forderungen sowie frühere Gerichtshandlungen zu Böbingen und anderswo sind hiermit nichtig. Als Räte werden genannt: Eitel von Sickingen, Ritter; Doktor Konrad Michaelis, Dekan zum Heiligen Geist zu Heidelberg; Hans von Emershofen, Haushofmeister.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...