Bürgermeister und Gemeinderat beurkunden und bekennen im Namen der Pflichtigen der Gemarkung die Ablösung der ehemals dem Fürsten zu Solms-Braunfels zustehenden Grundgefälle in Höhe von 631 Gulden und 4 Kreuzern (Mit Verzichterklärung und anderen behördlichen Erklärungen)

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Kreisarchiv Gießen