1.) Das Schloss an der fürstlichen Burg [zu Barchfeld] mit dem Turm, dem Hof und übrigen Gebäuden an dem dabei liegenden Garten; 2.) ein adliger S...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 14, 12601
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Stein, Nr. 1
A I u, von Stein sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sta-Sti >> Stein, von
1779 März 23
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Das Schloss an der fürstlichen Burg [zu Barchfeld] mit dem Turm, dem Hof und übrigen Gebäuden an dem dabei liegenden Garten; 2.) ein adliger Sitz und Freihof mit Haus, Hof und übrigen Gebäuden am Dorfwasser unweit der Burg gelegen; 3.) ein adliger Sitz und Freihof mit Haus, Hof und übrigen Gebäuden mitten im Dorf [Barchfeld] und am Anfang der so genannten hohen Gasse gelegen; 4.) hohes und niederes Gericht in Dorf und Feld über Hals und Hand mit aller Obrigkeit und Herrlichkeit, zu setzen und zu entsetzen, Gebote, Verbote, Ehren, Nutzen, Rechte, Freiheiten, Würden, Herkommen und Gewohnheiten sowie die hohe und niedere Jagd, soweit die Barchfelder Flurgemarkung reicht; 5.) die Feldgüter an Artland und Wüstungen, auf ungefähr 1.200 Acker geschätzt, sowie an Wiesenwachs, auf ungefähr 143 Acker geschätzt; 6.) die Lehnschaft, Zinsen und Dienste über acht Hufen Land, die die Untertanen innehaben; 7.) weitere näher beschriebene Güter: das Witzelsgut, das Heringergut, das Hopfengut, das Perlettsgut, das Schmidtsgut, das Stockhausergut, das Hübnersgut, das Wietzengut und das Langengut; 8.) ein Gut, genannt das Mühlengütlein; 9.) die Hälfte der Lehnschaften, Zinsen und Dienste; die andere Hälfte ist fürstlich sachsen-meiningensches Lehen; 10.) die Dienste von einem Hof, genannt der Scheerstetterhof, der frauenbreitungisch-hennebergisches Klosterlehen ist, und von einer Hufe Land, die hennebergisch-schleusingisches Schullehen ist; 11.) die Lehnschaften, Dienste und Zinsen von einem Hof, genannt der Fischerhof, mit seinem Zubehör, insbesondere mit dem so genannten Fischergarten vor dem Dorf an der Straße nach dem Fischfluß; 12.) die Lehnschaften, Zinsen und Dienste von dem Hof und Gut, genannt der Heimersgrund, mit dessen Zubehör; 13.) die Lehnschaft, Zinsen und Dienste über den vierten Teil des Hünischen Guts, sowie von einigen einzelnen Stücken, die in keine Erbgüter gehören und ungefähr 150 Acker Artland und 46 Acker Wiesen umfassen; 14.) die Lehnschaften und Zinsen größtenteils von den Häusern, Mühlen und Hofstätten im Dorf Barchfeld [Ortsteil der Gem. Barchfeld-Immelborn, Wartburgkr.]; 15.) die Schäferei mit dazu gehörender Hut- und Triftgerechtigkeit; 16.) verschiedene Teiche bei und um Barchfeld; 17.) die Fischerei, erstens in der Werra, die bei dem Salzgraben anfängt und bei dem so genannten Entengraben unter der Grumbach endet, zweitens in dem Fischwasser, genannt die Schweina, das bei der Wallstatt zu Wenigenschweina anfängt und zu Barchfeld über dem Dorf bei dem obersten Mühlenwehr endet, drittens das Fischwasser, genannt die Grimmelbach, von der alten steinisch-profischen Grenze an bis zum Einfluss in die Werra; 18.) die in der Barchfelder Flurgemarkung gelegenen hundischen oder so genannte steinischen Lehnschaften und Erbzinsen mit dem der Observanz nach hergebrachten großen Handlohn, der nach Absterben des hundischen Geschlechts von den von Stein freigekauft worden war und aus den folgenden Zinsen besteht: dreieinhalb Gänse, zweieinhalb Hähne, 19 gute Groschen, anderthalb Heller an Geld Erbzinsen, zwei Gulden, zwölf gute Groschen an Wasserzins auf der Werra, zehn und ein Viertel Acker Wiesen; 19.) ein Wohnhaus und Zubehör, auch ein Acker Artland im Weitig; 20.) die Lehnschaften, Zinse und Dienste über das Hunische Gut zu einem Viertel, wovon die übrigen drei Viertel die von Buttlar zu Salzungen haben; 21.) [die Lehnschaft, Zinse und Dienste] an dem Scherstetter Hof, der hennebergisch-frauenbreitungisches Klosterlehen ist; 22.) folgende Dienste: vier Tage ackern mit dem Pflug, zwei Kornfuhren, zwei Heufuhren, drei Fuder Küchenholz zu führen und einen Tag mit der Hand schneiden; 23.) Wommen und Weiden, Dienste, Herberge, Abzüge, Lager, Folge, Schankstätte, Viehtriften und alles Zubehör, klein und groß, nichts ausgenommen, als Mannlehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Francke
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Francke
Belehnte/r: Wilhelm Friedrich von Stein, Sohn des verstorbenen Daniel Rabe von Stein, Ernst Bernhard und Wilhelm Moritz Christian von Stein, Söhne des verstorbenen Johann Caspar Adam von Stein, wie auch anstatt der abwesenden Friedrich Johann Georg und Moritz Christian von Stein, der Söhne des verstorbenen Generalleutnants Johann Ludwig Ferdinand von Stein, deren Kurator, der genannte Wilhelm Friedrich von Stein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Hessen (Tektonik)
- Landgräfliches Archiv (Hessen-Kassel) (Tektonik)
- Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] (Bestand)
- Aktivlehen (Gliederung)
- Personenbetreffe S (Gliederung)
- Sta-Sti (Gliederung)
- Stein, von (Gliederung)