Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass der Pfarrer zu Oppau (Oppawe) eine Kaplanei mit zugehöriger Pfründe in der Pfarrkirche zu stiften gedenkt. Auf Bitten des Pfarrers und der Gemeinde bewilligt der Aussteller, dass der zukünftige Kaplan die Allmende in der Gemarkung und dem Gericht zu Oppau wie andere Einwohner nutzen mag, nämlich freien Weidegang für ein Pferd, drei Kühe, drei Schweine und sechs Schafe genießen soll. Dem Aussteller und seinen Erben soll an Obrigkeit und Nutzungsrechten der Allmende kein Abbruch geschehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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