Hans Überlinger, Sohn des einstigen Kellers zu Neuenstadt am Kocher, Hans Überlinger (+), bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm bewilligt hat, 10 Gulden Gülte auf Haus, Hof und Güter in Stadt und Gemarkung zu Neuenstadt, genannt Dieter Krummen Gut, die sein Vater von den Vorfahren des Pfalzgrafen erworben hatte, um 200 Gulden wiederlöslich an Wendel Lebkücher von Heilbronn zu verkaufen. Hans Überlinger versichert für sich und seine Erben an Eides statt, die Gülte binnen drei Jahren zu lösen. Vermag Hans das nicht, darf der Pfalzgraf oder ein vom ihm Bevollmächtigter die Lösung vornehmen und die Güter als Eigengut einziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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