Notariatsinstrument über die Erledigung eines wegen der Pfarrkirche zu Erlach und deren Einverleibung in den Konvent zu Comburg von Eitel Hiltmar, Kanoniker zu Würzburg, gegen Johann Fellberg, Vikar zu Erlach und Abt und Konvent zu Comburg vor einem päpstlichen Kommissar und dessen Gericht zu Rom gebrachten Prozesses, ausgefertigt von dem Notaren Johann Halberg von Hall und Heinrich Franck. Am 30. April 1425 kamen Johann Vellberger, Syndikus des Konvents zu Comburg und Vikar zu Erlach, einerseits, und Heinrich Komenade, Prokurator des würzburgischen Kanonikers Eitel Hiltmar, andererseits überein, dass letzterer gegen die vor noch nicht zehn Tagen in obigem Streite erlassene Sentenz des Johannes von Palena nicht appellieren, sondern sie rechtskräftig werden lassen wolle, wogegen ihm Prozesskosten und Strafgelder nachgelassen wurden, und dass über ihren Streit der Edle Albert Schenk von Limpurg, Kanoniker zu Würzburg, und Gerlach von Twiste, Pfarrer in Ochsenfurt, schiedsrichterlich entscheiden sollen, worauf am 7. Mai 1425 diese Schiedsrichter entscheiden, daß Eitel Hiltmar kein Recht auf die Kirche zu Erlach haben und den Konvent zu Comburg diesfalls nicht mehr anfechten solle.