Schulamt für den Kreis Gütersloh (Bestand)
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D 7 Gütersloh
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.1. Verwaltung >> 1.2.1.14. Unterrichtsverwaltung, Bildungseinrichtungen
Lehrkräfte 2003-2009 (4); Herkunftsprachlicher Unterricht 1998-2008 (8); Schüler/innen 1977-2008 (20).
Bestandsgeschichte: eingerichtet 1973; hervorgegangen aus den 1959 errichteten Schulämtern für den Kreis Wiedenbrück bzw. Halle/W.
Form und Inhalt: Die Schulämter in den Kreisen und kreisfreien Städten fungieren gemäß § 86 i.V.m. § 88 Abs. 3 SchulG NRW (15. Feb. 2005) als untere Schulaufsichtsbehörde. Ihnen obliegen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen (Ausnahme: Förderschulen im Bildungsbereich von Realschule/Gymnasium/Berufskolleg) ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs. Darüber hinaus kann das zuständige Ministerium (zurzeit Ministerium für Schule und Weiterbildung) im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Landesplanung und Verwaltungsreform des Landtags dem Schulamt per Rechtsverordnung weitere allgemeine schulfachliche Aufgaben übertragen.
Die Schulämter sind für die inneren Schulangelegenheiten von Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig.
Ihre Aufgaben umfassen die Koordination, Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten bezogen auf Schüler und Unterricht (etwa Fragen der Beschulung, Koordinierung von Präventions- und Erziehungsmaßnahmen sowie von Sportwettkämpfen) sowie in Angelegenheiten des Lehrpersonals der Grundschulen (Stellenplanung, Beurteilungswesen, regional koordinierte Fortbildungsmaßnahmen) und Zusammenarbeit mit anderen Bildungsinstitutionen und -netzwerken der Region.
Das Schulamt für den Kreis Gütersloh wurde 1973 bei der Gründung des Kreises Gütersloh, der aus den Altkreisen Halle und Wiedenbrück besteht, errichtet. Vorgängerinstitutionen waren die 1959 errichteten Schulämter der besagten Altkreise, die wiederum ihre Ursprünge in den jeweiligen Kreisschulinspektionen (1919) hatten. Beim Umzug 1997 von Wiedenbrück in das neue Kreishaus in Gütersloh sind wohl viele Akten des Schulamtes vernichtet worden bzw. in das Kreisarchiv Gütersloh gelangt.
Die vorliegenden Akten kamen als Zugang 88/2012 ins Haus. Sie umfassen 35 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1975 bis 2012.
Es ist nach der Bestellnummer zu zitieren:
D 7 Gütersloh Nr. ...
Detmold, im Dezember 2012
W. Bender
Bestandsgeschichte: eingerichtet 1973; hervorgegangen aus den 1959 errichteten Schulämtern für den Kreis Wiedenbrück bzw. Halle/W.
Form und Inhalt: Die Schulämter in den Kreisen und kreisfreien Städten fungieren gemäß § 86 i.V.m. § 88 Abs. 3 SchulG NRW (15. Feb. 2005) als untere Schulaufsichtsbehörde. Ihnen obliegen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen (Ausnahme: Förderschulen im Bildungsbereich von Realschule/Gymnasium/Berufskolleg) ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs. Darüber hinaus kann das zuständige Ministerium (zurzeit Ministerium für Schule und Weiterbildung) im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Landesplanung und Verwaltungsreform des Landtags dem Schulamt per Rechtsverordnung weitere allgemeine schulfachliche Aufgaben übertragen.
Die Schulämter sind für die inneren Schulangelegenheiten von Grund-, Haupt- und Förderschulen zuständig.
Ihre Aufgaben umfassen die Koordination, Beratung und Unterstützung in Angelegenheiten bezogen auf Schüler und Unterricht (etwa Fragen der Beschulung, Koordinierung von Präventions- und Erziehungsmaßnahmen sowie von Sportwettkämpfen) sowie in Angelegenheiten des Lehrpersonals der Grundschulen (Stellenplanung, Beurteilungswesen, regional koordinierte Fortbildungsmaßnahmen) und Zusammenarbeit mit anderen Bildungsinstitutionen und -netzwerken der Region.
Das Schulamt für den Kreis Gütersloh wurde 1973 bei der Gründung des Kreises Gütersloh, der aus den Altkreisen Halle und Wiedenbrück besteht, errichtet. Vorgängerinstitutionen waren die 1959 errichteten Schulämter der besagten Altkreise, die wiederum ihre Ursprünge in den jeweiligen Kreisschulinspektionen (1919) hatten. Beim Umzug 1997 von Wiedenbrück in das neue Kreishaus in Gütersloh sind wohl viele Akten des Schulamtes vernichtet worden bzw. in das Kreisarchiv Gütersloh gelangt.
Die vorliegenden Akten kamen als Zugang 88/2012 ins Haus. Sie umfassen 35 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1975 bis 2012.
Es ist nach der Bestellnummer zu zitieren:
D 7 Gütersloh Nr. ...
Detmold, im Dezember 2012
W. Bender
17 Kartons = 35 Verzeichnungseinheiten 1975-2012. - Findbuch: D 7 Gütersloh.
Bestand
German
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
- Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)
- 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Tektonik)
- 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) (Tektonik)
- 1.2.1. Verwaltung (Tektonik)
- 1.2.1.14. Unterrichtsverwaltung, Bildungseinrichtungen (Tektonik)
- Schulamt für den Kreis Gütersloh (Bestand)