Urteil des Landgerichts Würzburg durch Johann von Grumbach Domherr und Landrichter und Vidimus eines Kaufbriefs, wonach Konz vom Hayer an Endres Holzmann und Hans Schinroik seine Wiese und Acker in Marktheidenfeld um 2 1/2 Gulden ewigen Zins, ablösbar um 53 fl., verkauft hat, welcher Kauf von Hans Zinther und seinen Geschwistern angegriffen, aber vom Gericht auf Grund des inserierten Briefes bestätigt wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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